Die Finanzierung einzelner Veranstaltungen extern zu beantragen ist schwierig, da es nur bei ausgewählten Stiftungen (z.B. Thyssen Stiftung, VW-Stiftung) meist thematisch oder fachlich begrenzte Programme gibt. Nur für größere internationale Tagungen bietet auch die DFG eine Ko-Finanzierung (https://www.dfg.de/foerderung/programme/inter_foerdermassnahmen/int_wiss_veranstaltungen/index.html). Sofern für die Veranstaltung Drittmittel eingeworben und bewilligt wurden bzw. Teilnehmergebühren erhoben werden, bitten wir das Rundschreiben 15 vom 02.09.2019 inkl. Merkblatt zu beachten, s. hier: https://uni-tuebingen.de/de/143598.
Deshalb wird empfohlen bei der Beantragung von Forschungsprojekten auf ein ausreichendes Budget für Veranstaltungen zu achten. Eine weitere Möglichkeit stellt die Finanzierung über Haushaltsmittel des Lehrstuhls oder Fachbereichs dar.
Universitätsintern können Postdocs die Finanzierung von „Summer & Winter Schools“ und Promovierende "Workshops" beantragen. Die Universität bietet zudem die Möglichkeit, über das Programm "International Joint Summer Schools & Workshops" Veranstaltungen mit strategisch wichtigen Partnerinstitutionen der Universität Tübingen zu organisieren.
Bei Fragen zur Finanzierung von Veranstaltungen können Sie sich an das Team der Forschungsförderung wenden: forschungsfoerderungspam prevention@zv.uni-tuebingen.de. Für die intramuralen Programme kontaktieren Sie bitte exuspam prevention@uni-tuebingen.de.
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Für universitäre Veranstaltungen, die nicht vollständig aus Haushalts- oder Drittmitteln finanziert werden können, kann ein Zuschuss bei der Vereinigung der Freunde der Universität Tübingen e.V. (Universitätsbund) beantragt werden. Neben inhaltlichen Aspekten ist eine Bewilligung abhängig vom verfügbaren Förderbudget (kompetitives Antragsverfahren). Ausgeschlossen ist die Bezuschussung der folgenden Posten: Catering, Konferenzdinner, Präsente, touristische Begleitprogramme, universitäre Stellen. Weitere Informationen und Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Universitätsbundes.
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Bitte beachten Sie, dass der Bewirtung von Gästen durch die Universität enge Grenzen gesetzt sind. Dies gilt auch für wissenschaftliche Veranstaltungen. Wir raten daher dazu, bereits bei der Planung einer Konferenz oder Tagung ein Budget für Speisen und Getränke einzuplanen und die entsprechenden Kosten über eine Teilnehmergebühr abzudecken. Sollten Sie Haushaltsmittel der Universität für Bewirtung einsetzen wollen, sind Sie an die entsprechende Richtlinie des Landes Baden-Württemberg gebunden. Bitte beachten Sie hier das Rundschreiben 20/2018 zu Bewirtungs- und Repräsentationsausgaben. Möchten Sie vorhandene Drittmittel für die Bewirtung verwenden, prüfen Sie bitte vorab, ob – und wenn ja in welchen Grenzen – die Verwendungsrichtlinien Ihres Drittmittelgebers eine Bewirtung zulassen.