Was genau ist ein Assistenzhund?
Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der Menschen mit einer Behinderung oder chronischen (psychischen oder physischen) Erkrankung im Alltag unterstützt. Die Ausbildung eines Assistenzhundes dauert ca. 2 Jahre.
Für wen kommt ein Assistenzhund in Frage?
Assistenzhunde werden bei diversen Krankheitsbildern eingesetzt, ob es sich um Sehbehinderung, Gehörlosigkeit, Leben im Rollstuhl, eingeschränkte Mobilität, Epilepsie, Narkolepsie, Traumafolgestörung (PTBS), Autismusspektrumstörung oder Diabetes handelt (Diagnosen nicht abschließend).
Darf ich meinen Assistenzhund mit an die Universität Tübingen nehmen?
Normalerweise ist das Mitführen von Hunden an die Universität nicht erlaubt. Blinden- und Assistenzhunde gelten per Behindertengleichstellungsgesetz (§ 12 e Absatz 3) aber als Hilfsmittel.
Um Unklarheiten und Schwierigkeiten beim Mitführen Ihres Blinden- und Assistenzhundes vorzubeugen, stellt die Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität Tübingen eine schriftliche Bescheinigung aus, welche die Erlaubnis zum Mitführen des Assistenzhundes an
die Uni Tübingen bestätigt. Wenden Sie sich dafür gerne per Mail an: zsbspam prevention@uni-tuebingen.de
Für die schriftliche Bescheinigung sind folgende Dinge nachzuweisen:
- Notwendigkeit über die Mitführung des Hundes durch Bescheinigung der Krankenkasse oder Ärztin
- Ausbildung des Assistenzhundes
- Haftpflichtversicherung
Bitte beachten Sie, dass der Assistenzhund eine Kennzeichnung an Leine oder Halsband trägt, damit er von anderen Personen als Assistenzhund erkannt werden kann.
Auf Grundlage der schriftlichen Bescheinigung der ZSB darf der Assistenzhund in die universitären Gebäude mitgenommen werden, ausgenommen davon sind Labore. Die schriftliche Bescheinigung sollte immer mitgeführt werden um diese vorzeigen zu können, sollte es Nachfragen geben.
Es wird empfohlen rechtzeitig vor Semesterbeginn die Lehrenden über den Assistenzhund zu informieren, so dass bei eventuellen Interessenskonflikten mit Kommilitonen oder Kommilitoninnen (z.B. aufgrund Hundephobie oder Hundehaarallergie) gute Kompromisse gefunden werden können um Benachteiligungen entgegenzuwirken.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den Assistenzhund-Regelungen
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMFAS) finden Sie in FAQ Format weitere Informationen zu dem Thema.
Piktogramm zu dem Thema, zu finden auf dieser Seite: https://www.pfotenpiloten.org/broschuere-assistenzhundteams/