Uni-Tübingen

Vor dem Studium

Eine gute Vorbereitung erleichtert Ihnen den Einstieg in Ihr Studium. Wir helfen Ihnen dabei, die nötigen Anträge zu finden und sich die wichtigsten Informationen für einen gelungenen Studienbeginn zu verschaffen.

Wahl des Studienfachs

Informationen zu den Studienfächern und Studiengängen sowie Hinweise zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Verzeichnis der Studiengänge der Universität Tübingen.

Allgemeine Informationen zur Bewerbung an der Universität Tübingen finden Sie hier: http://www.uni-tuebingen.de/studium/bewerbung-und-zulassung.html

Nachteilsausgleiche bei Studieneingangstests

Für Testteilnehmerinnen und Testteilnehmer mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die sich konkret auf die Bearbeitung des BaPsy-DGPs, des TMS oder des PhaST auswirkt, gibt es die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Nachteilsausgleiche werden nicht pauschal vergeben, sondern sind immer Einzelfallentscheidungen. Es besteht kein genereller Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs.

Nachteilsausgleiche beim BaPsy-DGPs,TMS oder PhaST beziehen sich immer nur auf die Form der Testabnahme, inhaltliche Anforderungen werden nicht verringert.

Anträge auf Nachteilsausgleich werden individuell geprüft und vertraulich behandelt. Wenden Sie sich bei Fragen der Antragsstellung an die jeweilige Koordinationsstelle des Studierendenauswahlverfahrens für BaPsy-DGPs, TMS oder des PhaST. In den jeweiligen FAQ finden Sie wichtige Informationen.

Bewerbungsverfahren und Sonder- / Härtefallanträge

• Sonderanträge für die Bewerbung

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können für zulassungsbeschränkte Studiengänge, die entweder über die Hochschule oder über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, Sonderanträge stellen.

Auf den Seiten des Deutschen Studentenwerkes finden Sie allgemeine Informationen hierzu.

• Härtefallantrag für hochschulintern zulassungsbeschränkte Studiengänge

Grundständige Studiengänge (Bachelorstudiengänge, Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen)

Studieninteressierte können in zulassungsbeschränkten Studiengängen für die bevorzugte Zulassung einen Antrag auf Härtefall stellen. Informationen für die Bewerbung für die grundständigen Studiengänge (Sie haben noch kein Studium abgeschlossen) an der Universität Tübingen finden Sie auf den Internetseiten des Studierendensekretariats.

Masterstudiengänge
Informationen zum Stellen eines Härtefallantrags bei der Bewerbung für Master-Studiengänge an der Universität Tübingen finden Sie hier.

• Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung

An der Universität Tübingen erfolgt die Bewerbung für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie über die Stiftung für Hochschulzulassung. Allgemeine Informationen zur Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung finden Sie unter http://www.hochschulstart.de

Informationen zu den Sonderanträgen finden Sie  auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung im Downloadbereich auf Seite 13-19 in der Broschüre "Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge." Bei hochschulstart gibt es auch Ansprechpersonen bzw. einen Bewerbersupport für den Härtefallantrag.

Studienassistenz zur Unterstützung des Studienalltags

Studienassistenzen können Sie im Studienalltag in ganz verschiedenen Bereichen unterstützen. Bei einer Hörbehinderung können diese beispielsweise Mitschriften für Sie anfertigen. Bei einer Sehbeeinträchtigung oder Legasthenie unterstützen die Studienassistenzen Sie beispielsweise bei der Recherche von Fachliteratur. Die Finanzierung der Studienassistenzen erfolgt in der Regel über den zuständigen Sozialleistungsträger als Eingliederungshilfe. Da bei der Organisation einer Studienassistenz mit einiger Vorlaufszeit zu rechnen ist, sollten Sie diese bereits frühzeitig im Vorfeld Ihres Studiums beantragen. Der Beratungs- und Sozialdienst des Landkreises Tübingen bietet dazu Informationen, Beratung und Unterstützung an. Als Orientierungshilfe für das Thema Eingliederungshilfe können Sie die Empfehlungen der BAGÜS Stand 2020 (pdf, nicht barrierefrei) heranziehen.Bei der Suche nach einer geeigneten Studienassistenz innerhalb der Universität Tübingen unterstützt die Zentrale Studienberatung Sie gerne.

Buddyprogramm

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) organisiert ein Buddyprogramm für Studierende mit einer Behinderung oder (chronischen) Erkrankung, um eine niedrigschwellige Unterstützung durch andere Studierende zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vorteile mit Schwerbehindertenausweis

Durch Vorlage eines Behindertenausweises können Ihnen während Ihres Studiums einige Erleichterungen ermöglicht werden. Es kann daher sinnvoll sein, sich bereits im Vorfeld des Studiums um die Beantragung eines Behindertenausweises zu kümmern. Das Sozialamt stell Ihnen dafür weitergehende Informationen zur Verfügung.

In folgenden Bereichen kann das Vorzeigen eines Behindertenausweis Vorteile mit sich bringen:

• Angebote der Bibliothek

Studierende mit Behinderung können bei Vorlage des Behindertenausweises Sonderkonditionen erhalten. Auskunft hierzu erteilt das Ausleihzentrum (Telefon: 07071 29-72579). Falls in dringenden Fällen Literatur aus dem Präsenzbestand für die Entleihung nach Hause benötigt wird, kann man sich an die Information des Allgemeinen Lesesaals wenden (Telefon 07071 29-72849).

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• Rückerstattung des erhöhten Semesterbeitrags

Um den erhöhten Studierendenwerksbeitrag (Anteil für den Verkehrsverbund) zurückzuerhalten, müssen Sie einen entsprechenden "Antrag auf Erstattung des ÖPNV-Beitragsanteils" beim Studierendenwerk stellen. Ein Teil des Semesterbeitrags ist für das "Semesterticket" im ÖPNV (Öffentlicher PersonenNahVerkehr) vorgesehen. Studierende mit Behinderung können sich diesen Betrag rückerstatten lassen, wenn sie in Verbindung mit ihrem Behindertenausweis eine Wertmarke bzw. einen für sie nicht nutzbaren Anspruch auf eine Wertmarke haben. Beides erhalten Sie vom Sozialamt. Mit diesen geforderten Nachweisen stellen Sie den Antrag auf Rückerstattung an das Studierendenwerk. Dieses überweist Ihnen dann den entsprechenden Betrag.

Kontaktdaten und Antragsformular

• Vergabe von Parkplätzen

Wenn Sie im Falle einer körperlichen Beeinträchtigung regelmäßig auf einen Parkplatz angewiesen sind, können Sie diesen über die Parkraumverwaltung der Universität Tübingen beantragen. Die Universität Tübingen bewirtschaftet mehrere Parkplätze im  Bereich Morgenstelle sowie im Talbereich. Im Talbereich ist ein Behindertenausweis mit Merkzeichen G in der Regel notwendig.

Weitere Informationen zur Parkraumverwaltung und zur Beantragung eines Parkplatzes finden Sie bei der Parkraumverwaltung

Wohnen

Es ist sinnvoll, sich bereits frühzeitig um eine Wohnmöglichkeit in Tübingen zu kümmern. Der Wohnungsmarkt in Tübingen ist angespannt und die Mietpreise vergleichsweise hoch. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können bevorzugt auf Wohnheimplätze beim Studierendenwerk zugreifen. Hierfür müssen Sie sich frühzeitig bewerben und im Bewerbungsformular aussagekräftige Angaben machen und Kontakt zu den Ansprechpersonen aufnehmen. Zudem kann auf Antrag mit ausreichender Begründung und entsprechenden Nachweisen, die übliche maximale Wohnheimdauer von 6 Semestern verlängert werden.

Informationen und Ansprechpersonen zu geeigneten Wohnmöglichkeiten:

http://www.my-stuwe.de/wohnen/barrierefreies-wohnen/

Weitere Wohnmöglichkeiten finden Sie in der Broschüre "Wohnen in Tübingen" (Stand: August 2023), die von der Zentralen Studienberatung erstellt wird.

Information for international students

We have compiled some important information for you about accessibility in Tübingen. 

FAQ accessibility in Tübingen

Handbuch: "Studium und Behinderung"

Das Deutsche Studentenwerk bietet ein umfangreiches Handbuch mit Informationen für Studieninteressierte und Studierende an. Das Handbuch ist online verfügbar und kann bei Bedarf auch als Printfassung kostenfrei bestellt werden.

Handbuch: "Studium und Behinderung"