Uni-Tübingen

Beratung zum Thema sexuelle Belästigung

Anzügliche Bemerkungen in Besprechungen oder Seminaren, permanentes Angestarrt werden in der Bibliothek, "zufällige" Berührungen, unerwünschte Einladungen, Briefe oder Geschenke... - Sexuelle Belästigung kommt in den unterschiedlichsten Formen vor. Studien (beispielsweise der FRA der EU) haben gezeigt, dass ein großer Teil der Frauen, insbesondere der jungen Frauen und  auch Männer schon einmal in irgendeiner Form betroffen waren. Das Bundesministerium des Inneren berichtet zudem über einen stetiger Anstieg der Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Personen (LSBTIQ*)  verzeichnet. Gerade auch im beruflichen Kontext berichten beispielsweise bis zu 75% der Frauen, im letzten Jahr mit übergriffigem Verhalten konfrontiert worden zu sein. 

Die Universität ist dabei nicht besser oder schlechter als andere Institutionen, sondern Abbild einer gesellschaftlichen Realität: es gibt sexuelle Belästigung und Diskriminierung.

Kontakt und Beratung

Melanie Stelly:

Philosophie, Jura, Ev. und Kath. Theologie, ZITh
+49 7071/ 29 77830

Susanne Weitbrecht:

Medizin
+49 7071/ 29 77751

Anke Wenta:

Mathematik und Naturwissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
+49 7071/ 29 74959

genderspam prevention@equity.uni-tuebingen.de

Ratsuchende können sich auch an das Team Equity - Gender wenden. Bei Bedarf können Sie gerne auch bei der Wahl Ihrer Ansprechpartnerin von der Zuordnung zu den Fakultäten abweichen.

Das Grundprinzip jeder Beratung des Team Equity - Gender ist absolute Vertraulichkeit. Es wird nichts ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung unternommen!


Ansprechpersonen gemäß LHG §4a Abs. 1

Die Universität Tübingen wirkt gemäß § 4a Abs. 1 LHG darauf hin, dass ihre Mitglieder und Angehörigen vor sexueller Belästigung geschützt werden. Sie hat eine Ansprechpartnerin und einen Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung benannt.

Diese sind seit Dezember 2024:

Aufgabe der Ansprechpersonen ist es, alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Tübingen in Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung über interne und externe Möglichkeiten der Beratung und Information aufzuklären. Zudem informieren die Ansprechpersonen über mögliche formelle Schritte und vermitteln auf Wunsch einen Kontakt zur zuständigen Organisationseinheit. Die Gespräche sind selbstverständlich vertraulich. Informationen über persönliche und sachliche Verhältnisse von Betroffenen dürfen nicht ohne deren Einverständnis an Dritte weitergegeben werden.


Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt

Zum 15. November 2020 hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg die Rechtsanwältin Michaela Spandau als Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt bestellt. Dies ist ein Baustein der Aktivitäten des Ministeriums, um sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt an den Hochschulen in Baden-Württemberg entgegenzuwirken. 

Betroffene haben die Möglichkeit, sich direkt an Frau Spandau als externe Vertrauensperson zu wenden. Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit zu. Dies ist insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse von großer Bedeutung. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können. 

Einen Kurzfilm zum Angebot, weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier: 

Vertrauensanwältin für sexuelle Belästigung: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)


Neue niedrigschwellige Anlaufstelle für studentische Betroffene sexualisierter Gewalt im universitären Kontext

Peer-Counseling von Studierende für Studierende:
Das Team aus fortgebildeten Studierenden bietet vertrauliche, universitätsunabhängige Verweisberatung an. Die Beratenden können an geeignete rechtliche, universitäre und psychologische Hilfsangebote und Optionen verweisen und begleiten.

Die Anlaufstelle ist ein niedrigschwelliges Angebot der Verfassten Studierendenschaft der Uni Tübingen.


Broschüre zum Problemfeld "Sexuelle Belästigung an der Hochschule"

In der Broschüre wird erläutert, was unter sexueller Belästigung im Einzelnen zu verstehen ist, welche Ursachen und Folgen dieses Verhalten hat, sowie über die allgemeinen Handlungsoptionen von Opfern und Zeugen sexueller Belästigung.

Die Broschüre finden Sie hier zum Download: broschuere_sexuelle-belaestigung.pdf

Senatsrichtlinie "Partnerschaftliches Verhalten"

Der Senat der Universität Tübingen hat am 13. Februar 2003 die "Richtlinie Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Tübingen" (pdf) verabschiedet. Darin wird jede Form von sexueller Belästigung als Verletzung von Persönlichkeitsrechten und der Menschenwürde geächtet. Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder der Universität. Sie enthält unter anderem einen Stufenplan, wie sich Betroffene gegen solches Verhalten zur Wehr setzen können.

Erste Schritte im Fall einer sexuellen Belästigung:

  1. Weisen Sie - sofern möglich - am besten unter Zeugen das unerwünschte Verhalten deutlich zurück.
  2. Schreiben Sie auf, wann was vorgefallen ist.
  3. Ziehen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Rate bzw. wenden Sie sich an eine der hier genannten Anlaufstellen.

 

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