Zum 15. November 2020 hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg die Rechtsanwältin Michaela Spandau als Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt bestellt. Dies ist ein Baustein der Aktivitäten des Ministeriums, um sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt an den Hochschulen in Baden-Württemberg entgegenzuwirken.
Betroffene haben die Möglichkeit, sich direkt an Frau Spandau als externe Vertrauensperson zu wenden. Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit zu. Dies ist insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse von großer Bedeutung. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können.
Einen Kurzfilm zum Angebot, weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier:
Vertrauensanwältin für sexuelle Belästigung: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)