Sie sind Bewerber mit Geflüchteten-Status in Deutschland, aber in Ihrem Heimatland nicht an einer Hochschule eingeschrieben? Sie können sich mit folgenden Dokumenten bewerben: Nachweis des Status als Geflüchtete*r in der Bundesrepublik Deutschland, Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 (Englisch oder Deutsch, je nachdem, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten), die Anerkennung Ihres Hochschulzugangsberechtigung/Bachelor für Masterstudiengänge, eine Beratung durch das Team Zulassung internationaler Studierender, das Einverständnis des zuständigen Fachbereichs.
Bewerbungsportal ALMA ("Studienaufenthalt" / 65)
Studierende, die sich bereits in einem Austauschprogramm mit einer der Tübinger Partnerhochschulen befinden und als Freemover ein weiteres Semester beantragen möchten, können leider nicht berücksichtigt werden. Sie sollten sich wegen einer Verlängerung Ihres Studienaufenthalts an die zuständigen Koordinatoren ihres Programms wenden.
Im Studienaufenthalt können Sie an Lehrveranstaltungen zulassungsfreier Studiengänge teilnehmen und dort Leistungspunkte erbwerben. Sie finden diese im Verzeichnis der Studiengänge (ohne Zulassungsbeschränkung). Die Nachweise über die Leistungspunkte werden ausschließlich auf Anfrage von Dozenten ausgestellt. Im Studienaufenhalt gilt für die Immatrikulation und Rückmeldung die Studiengebührenpflicht für Non-EU Studierende. Der Studienaufenthalt ist in der Regel nur bis zu zwei Semester möglich.