Uni-Tübingen

Wegweiser: Wie komme ich an einen Studienplatz?

Die Bewerbung für einen Studienplatz kann sich von Studienfach zu Studienfach stark unterscheiden. Es gibt jedoch eine Reihe von Schritten und Fristen, die für alle Studienfächer gelten. Auch einige Begriffe sollten Sie kennen, wenn Sie sich für die Bewerbung für einen Studienplatz interessieren. Diese Wegweiserseite unterstützt Sie dabei.

Muss ich mich für einen Studienplatz bewerben?

Für alle Studienplätze an der Universität Tübingen ist eine Anmeldung im Bewerbungsportal alma nötig.

Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens vergeben. Für diese Studiengänge ist also eine Bewerbung erforderlich.

Eine Ausnahme bilden zulassungsfreie grundständige Studiengänge. Studieninteressierte mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft können sich hier direkt zur Einschreibung (Immatrikulation) anmelden. Dies ist bis zum Ende der Einschreibefrist (i.d.R. 30.09. zum Wintersemester bzw. 31.03. zum Sommersemester) über das alma-Portal möglich.

Nähere Informationen finden Sie im Bereich Bewerbung und Immatrikulation.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Bewerbung erfüllen?

Voraussetzung zum Studium an der Universität Tübingen ist die Hochschulzugangsberechtigung (HZB). In den meisten Fällen ist das die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur. Für andere HZB-Typen gelten bestimmte Einschränkungen: Mit einer fachgebundenen Hochschulreife können z.B. nur bestimmte Fächer studiert werden. Eine Fachhochschulreife berechtigt in Baden-Württemberg erst einmal nur zum Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, aber nicht an einer Universität. Allerdings sind auch noch einige andere Zugänge zum Studium möglich: Ausländische Schulabschlüsse, Deltaprüfung oder berufliche Qualifikation.

Für die Bewerbung auf einen Masterstudiengang wird ein fachlich geeigneter Bachelor-Abschluss vorausgesetzt, der bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht sein muss. Über die Eignung des Bachelorabschlusses entscheidet im Einzelfall die Auswahlkommission des jeweiligen Fachs. Weitere Informationen finden Sie hier.

Internationale Studierende müssen außerdem Deutschkenntnisse nachweisen. Für englischsprachige Studiengänge ist für alle Bewerberinnen und Bewerber der Nachweis entsprechender Englischkenntnisse erforderlich; weitere Informationen finden Sie beim jeweiligen Studiengang.

Weitere Nachweise wie fachspezifische Tests (z.B. TMS für das Medizinstudium), Praktika, Freiwilligendienste oder Auszeichnungen sind in einzelnen Auswahlverfahren relevant und können die Chancen auf einen Studienplatz erhöhen. Diese Kriterien sind für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang in einer Auswahlsatzung festgelegt. Einen Überblick bietet diese Seite; Details zu den einzelnen Studiengängen finden Sie im Verzeichnis der Studiengänge.

Wann kann ich mich bewerben?

Eine Bewerbung ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich. Der entscheidende Zeitpunkt ist immer der Eingang der Bewerbung beim Studierendensekretariat der Universität Tübingen. Fristen verlängern sich nicht, wenn sie auf Samstage, Sonn- oder Feiertage fallen.

Die einzelnen Fristen finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/2080

Wie bewerbe ich mich richtig?

Um sich richtig zu bewerben, starten Sie auf der Seite Bewerbung und Immatrikulation.

Sie werden für Ihren gewünschten Studiengang zum richtigen Portal geführt und dabei auf die für Sie relevanten Besonderheiten hingewiesen. Im Bewerbungsportal angekommen, folgen Sie Schritt für Schritt den Angaben, laden Ihre Unterlagen als PDF-Dokumente hoch und geben den fertigen Bewerbungsantrag online ab.

Falls Sie etwas nachreichen möchten, können Sie dies innerhalb der Bewerbungsfrist tun. Verwenden Sie dazu dieses Formular und senden es zusammen mit den relevanten Dokumenten an die Bewerbungs-E-Mail-Adresse.

Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?

Sie können sich an der Universität Tübingen gleichzeitig für bis zu drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben.

Ausgenommen ist lediglich die Bewerbung für ein Zweitstudium. Hier ist nur eine Bewerbung zulässig.

Wie sind meine Chancen, den gewünschten Studienplatz zu erhalten?

Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge gibt es unterschiedliche Auswahlkriterien. Informationen zu den Kriterien der einzelnen Studiengänge finden Sie im Verzeichnis der Studiengänge.

Die Auswahlgrenzen der vergangenen Jahre („NC-Werte“, i.d.R. basierend auf der Abiturdurchschnittsnote) können Ihnen eine Orientierung geben, ob Sie eine realistische Chance auf einen Studienplatz haben. Sie sind aber keine Garantie für künftige Studienplatzvergabeverfahren. Sie finden diese Informationen hier: https://uni-tuebingen.de/de/103808

Wo kann ich mich informieren, wenn ich Fragen zur Bewerbung habe?

Informationen zu den Auswahlkriterien und zur Relevanz bestimmter Nachweise finden Sie in der jeweiligen Auswahlsatzung sowie im Verzeichnis der Studiengänge. Wenn Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, können Sie diese an die Zentrale Studienberatung oder auch an die jeweilige Studienfachberatung richten.

Der formale Ablauf der Bewerbung ist auf der Internetseite Bewerbung und Immatrikulation beschrieben. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Studierendensekretariats, per E-Mail, per Telefon oder persönlich.

Außerdem bietet die Zentrale Studienberatung eine Reihe von Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte an, in denen auch die Bewerbungsverfahren erklärt und mögliche Strategien diskutiert werden.

Was muss ich tun, wenn ich eine Zusage für den gewünschten Studienplatz erhalte?

Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie eine Zusage in der Form eines Zulassungsbescheides, der Ihnen in Ihrem Bewerberkonto zur Verfügung gestellt wird. Sie werden per E-Mail darauf hingewiesen. Der Zulassungsbescheid enthält eine Frist für die Einschreibung oder Immatrikulation (beide Begriffe bedeuten dasselbe). Diese müssen Sie unbedingt einhalten, sonst verfällt Ihr Anspruch auf diesen Studienplatz.

Was bedeutet „Einschreibung“ (Immatrikulation) und wie geht das?

Die Einschreibung begründet Ihre Mitgliedschaft als Studentin oder als Student an der Universität Tübingen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie den betreffenden Studiengang studieren können und Prüfungen ablegen dürfen.

Die Einschreibung erfolgt über das Portal alma (i.d.R. war das auch Ihr Bewerbungsportal). Nähere Informationen und den Ablauf finden Sie auf der Webseite Immatrikulation.

Beachten Sie, dass – anders als bei der Bewerbung – zur Immatrikulation Ihre Dokumente in Papierform eingereicht werden müssen, darunter u.a. eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung. Zur Fristwahrung genügt die Abgabe des vom System alma erzeugten Immatrikulationsantrags, den Sie unterschreiben und dann entweder per Post an die Universität Tübingen, Studierendensekretariat, Wilhelmstr. 11, 72074 Tübingen senden oder persönlich abgeben können. Für eventuelle Nachreichungen verwenden Sie bitte dieses Formular.

Wo kann ich mich informieren, wenn ich Fragen zur Einschreibung habe?

Der Ablauf der Immatrikulation ist auf der Internetseite Immatrikulation an der Universität Tübingen beschrieben. Dort finden Sie auch den Link zu weiteren Kontaktmöglichkeiten per Mail, Telefon oder persönlich.


Bei Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungsvorschlägen zu diesem Wegweiser freuen wir uns über eine Rückmeldung an: wegweiser.dezernat-studierendespam prevention@uni-tuebingen.de