Die Immatrikulation (Einschreibung) an der Universität Tübingen ist Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Studium, d. h. für den Besuch von Lehrveranstaltungen und das Ablegen von Prüfungen. Mit der Immatrikulation werden Sie studentisches Mitglied an der Universität Tübingen.
Grundsätzlich erfolgt eine Immatrikulation an der Universität Tübingen über das Onlineportal ALMA. Sofern Sie bereits an der Universität Tübingen immatrikuliert sind und lediglich Ihren Studiengang wechseln bzw. ergänzen möchten, handelt es sich um eine Umschreibung.
Bei zulassungsbeschränkten Fächern ist eine Bewerbung vor der Einschreibung erforderlich. Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung. Dem Verzeichnis der Studiengänge können Sie entnehmen, welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind.
Wenn Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Studienfach fristgerecht beworben haben, erhalten Sie i. d. R zwei bis vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Sollten Sie im Vergabeverfahren für den von Ihnen beantragten Studiengang zugelassen werden, wird der Status Ihrer Onlinebewerbung dementsprechend umgesetzt. Bitte loggen Sie sich regelmäßig in das Onlineportal ALMA ein, um Ihren Status zu überprüfen. Sobald Ihr Status auf „zugelassen“ geändert wurde, haben Sie die Möglichkeit, den Studienplatz anzunehmen. Dadurch wird der Zugang zur Online-Immatrikulation freigeschaltet.
Der Zulassungsbescheid enthält eine Frist für die Einschreibung, die Sie unbedingt einhalten müssen. Im Zulassungsbescheid von „hochschulstart.de“ ist die Erklärungsfrist zugleich die Frist, in der Sie Ihre Immatrikulation schriftlich und vollständig vornehmen müssen. Wird die Frist auf dem Zulassungsbescheid nicht wahrgenommen, erlischt die Zulassung und der Platz wird an Nachrückende vergeben.
Die Einschreibefrist für zulassungsfreie grundständige Studiengänge endet
Wir empfehlen zur Vermeidung von Verzögerungen eine frühzeitige Übersendung der Einschreibeunterlagen.
Dem Verzeichnis der Studiengänge können Sie entnehmen, welche Studiengänge zulassungsfrei sind. Die Einschreibung für zulassungsfreie grundständige Studiengänge erfolgt über das allgemeine Bewerbungs- und Immatrikulationsportal der Universität Tübingen. Auf dem unteren Teil der Startseite des Portals finden Sie die entsprechenden Informationen. Bitte registrieren Sie sich auf dieser Seite und stellen dort einen Antrag auf Online-Immatrikulation. Nach der Wahl des Studiengangs werden Sie direkt zum Antrag auf Online-Immatrikulation weitergeleitet.
Für alle Masterstudiengänge müssen Sie sich zunächst bewerben. Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang fristgerecht beworben haben, erhalten Sie i. d. R zwei bis vier Wochen nach Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Zulassungsbescheid enthält eine Frist für die Einschreibung, die Sie unbedingt einhalten müssen. Wird diese Einschreibefrist auf dem Zulassungsbescheid nicht wahrgenommen, erlischt die Zulassung und der Platz wird an Nachrückende vergeben.
Grundlage für die Immatrikulation in einen Masterstudiengang ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium (oder ein gleichwertiger grundständiger Hochschulabschluss). Wenn Sie Ihr Bachelorzeugnis zeitlich wegen Korrekturfristen noch nicht vorlegen können, können Sie einen Antrag auf Immatrikulation unter Vorbehalt stellen. Dafür füllen Sie bitte zusätzlich zu Ihrem Immatrikulationsantrag folgendes Formular aus und reichen dieses, zusammen mit den restlichen Unterlagen, bei uns ein.
Die Einschreibung für Masterstudiengänge erfolgt über das Onlineportal ALMA der Universität Tübingen. Auf dem unteren Teil der Startseite des Portals finden Sie die entsprechenden Informationen. Bitte registrieren Sie sich auf dieser Seite und stellen dort einen Antrag auf Online-Immatrikulation. Nach der Auswahl des Studiengangs, in den Sie zugelassen wurden, werden Sie aufgefordert, einen Code einzugeben, den Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid finden.
Beabsichtigen Sie sich in den Studiengang Master of education ein- bzw. umzuschreiben, so ist nach § 4 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Tübingen hierfür Voraussetzung der Nachweis über die Teilnahme am Online-Self- Assessmentverfahren TüSE - Check your Choice.
Was muss ich tun, um mich zu immatrikulieren?
BewerberInnen mit Zulassung über ALMA:
(BewerberInnen mit Zulassung mit Code siehe unten)
Zur Immatrikulation loggen Sie sich mit Ihrem Account im ALMA-Portal ein (https://alma.uni-tuebingen.de). Dort finden Sie die Funktionsfläche "Angebot annehmen" für die Registrierung. Über den Button "Immatrikulation beantragen" starten Sie die Einschreibung online. Nach Abschluss des Onlineverfahrens drucken Sie den Immatrikulationsantrag (PDF- Dokument) aus.
Folgende Unterlagen müssen bis spätestens zum Ende der jeweiligen Einschreibefrist (siehe Zulassungsbescheid) eingegangen sein:
Alle zugelassenen BewerberInnen können sich postalisch immatrikulieren. Bitte senden Sie die Unterlagen an : Universität Tübingen, Studierendensekretariat, Wilhelmstraße 19, 72074 Tübingen.
Zugelassene BewerberInnen mit Code im Zulassungsbescheid (Austauschstudierende) folgen bitte den Anweisungen zur Immatrikulation in der Zulassung.
Fragen, die sich bei der Online-Immatrikulation ergeben, richten Sie bitte an
studierendensekretariat@zv.uni-tuebingen.de
Für Promotionsstudierende gibt es die Sonderregelung, dass Sie sich an der Universität Tübingen jederzeit auch während des Semesters einschreiben können. Eine Einschreibung als Promotionsstudierende/r setzt voraus, dass Sie von der Fakultät, an der Sie promovieren wollen, als Doktorand angenommen sind und hierüber eine entsprechende Bescheinigung zur Immatrikulation vorlegen. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zur Einschreibung als Promotionsstudierende/r.
Dieser Antrag (inklusive Schlüsselkatalog) ist nur nach Kontaktaufnahme mit dem Studierendensekretariat in Fällen zu verwenden, wenn das Online-Portal nicht zur Verfügung steht (bitte beachten Sie die erforderliche Nachweise hierzu).
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