Die Bewerbungsfrist endet zum
des jeweiligen Jahres.
Dabei handelt es sich um Ausschlussfristen! Das heißt, dass nach dieser Frist eingehende Bewerbungen und / oder nachgereichte Unterlagen nicht berücksichtigt werden dürfen.
Das Bewerbungsverfahren für Humanmedizin Staatsexamen, Zahnmedizin Staatsexamen und Pharmazie Staatsexamen jeweils für das erste Fachsemester führt die Stiftung für Hochschulzulassung "hochschulstart.de" in Dortmund durch. Die Bewerbungsfristen finden Sie unter www.hochschulstart.de
Über die Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge informieren Sie sich bitte hier.
Bei weiterführenden Studiengängen, insbesondere Masterstudiengängen, gibt es oftmals vom Regelfall abweichende Bewerbungsfristen.
Die Bewerbungsfrist für das Losverfahren läuft für das
In zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich direkt, das heißt ohne vorhergehende Bewerbung, einschreiben. Bei Kombinationsstudiengängen benötigen Sie ein Haupt- und ein Nebenfach. Wenn Sie also einen zulassungsfreien Teilstudiengang wählen, wählen Sie dazu entweder einen weiteren zulassungsfreien Teilstudiengang und können sich damit einschreiben oder Sie bewerben sich zusätzlich für einen zulassungsbeschränkten Teilstudiengang.
Eine Ausnahme gibt es nur für die Masterstudiengänge. Dort müssen Sie sich auch für zulassungsfreie Masterstudiengänge zunächst bewerben (Frist: 15. September / 15. März).
Für das Sommersemester sind dabei grundständige Einschreibungen vom 15. Januar bis zum 31. März und für das Wintersemester vom 1. August bis zum 30. September möglich.
Dem Verzeichnis der Studiengänge können Sie entnehmen, ob ein Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.
Bitte informieren Sie sich direkt auf den Seiten des Dezernat für Internationale Angelegenheiten, Abteilung für Beratung und Zulassung ausländischer Studierender über die in Ihrem Fall geltenden Bewerbungsfristen.