Uni-Tübingen

Rückmeldung zum Sommersemester 2024

Wer im Wintersemester 2023/2024 an der Universität Tübingen eingeschrieben ist und sein Studium hier im Sommersemester 2024 fortsetzen will, muss sich rückmelden. 

Die ausführlichen Informationen zur Rückmeldung erhalten alle Studierenden zum Beginn der Rückmeldefrist per Email an ihre studentische Email-Adresse.

Die Rückmeldung erfolgt dabei durch Überweisung der fälligen Gebühren und Beiträge (Studierendenwerksbeitrag von 84,80 Euro, Verwaltungskostenbeitrag von 70,- Euro und Beitrag für die verfasste Studierendenschaft von 12,- Euro) zusammen also 166,80 Euro innerhalb der Rückmeldefrist ( Ausschlussfrist ! )

vom Beginn am 15. Januar 2024

bis zum Ende am 15. Februar 2024.


Bei Überweisungen ist ausschließlich der Zahlungseingang bei der Universitätskasse maßgeblich. Geht der Überweisungsbetrag erst nach dem 15. Februar 2024 bei der Universitätskasse ein, ist zusätzlich noch die Mahngebühr für die verspätete Rückmeldung in Höhe von 10,- Euro zu bezahlen.

Sie können trotz bestehender Rückmeldesperren überweisen.

Bankverbindung der Universitätskasse für studentische Beiträge und Zahlungen:
Baden-Württembergische Bank AG
IBAN: DE29600501017477503621 bzw. DE29 6005 0101 7477 5036 21
Bitte geben Sie als Verwendungszweck nur Ihre Matrikelnummer an. Bitte keine weiteren Zusätze. Danke
An den Selbstbedienungsterminals kann auch nach erfolgter Rückmeldung die Gültigkeit der Chipkarte (Semesteraufdruck auf der Karte) aktualisiert werden.
Sofern Sie sich bis zum 31. März 2024 für das Sommersemester 2024 weder rückmelden, noch beurlauben lassen oder selber exmatrikulieren, müssen wir Sie von Amts wegen zum 31. März 2024 (Ende des Wintersemesters 2023/2024) exmatrikulieren.

Ihre aktuellen Soll- und Istbeträge können Sie jederzeit unter ALMA abfragen. Dort erhalten Sie nach der Rückmeldung auch alle Bescheinigungen als PDF.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Hauptprüfung in Ihrem Studiengang bestanden haben, ist keine Rückmeldung mehr möglich. Sie müssen sich dann entweder exmatrikulieren oder in einen anderen Studiengang umschreiben. Dies gilt auch dann, wenn Sie nach erfolgreichem Studienabschluss noch promovieren wollen. In diesem Fall müssen Sie sich als Promotionsstudent umschreiben.