Zeichnungen
Weltweit gültiger Standard für den Aufbau neuerer Patentschriften:
1. Titelblatt
2. Beschreibung der Erfindung und des Stands der Technik
4. Zeichnungen
sind zur Verdeutlichung und Erläuterung von Zusammenhängen im Rahmen der Patentschrift nicht notwendig, aber für das Verständnis des Erfindungsgedankens hilfreich.