Schutzrechte und Schutzformen
Eine sehr gute und umfassende Einführung in das Patentwesen bieten die online-Kurse des Europäischen Patentamts.
European Patent Office e-learning center
Um geistiges Eigentum, Erfindungen, Bezeichnungen o. ä. zu schützen, gibt es verschiedene Wege. Welche Strategie am besten geeignet ist, um die eigenen Rechte zu sichern und durchsetzen zu können, hängt von verschiedenen Faktoren wie z. B. Anwendbarkeit, (gewerblichem) Ziel, Schutzumfang oder Budget ab.
In der Aufzählung sind die Charakteristika einiger gängiger Schutzformen dargestellt.
Was kann geschützt werden?
Patente
Neue Erfindungen bzw. Verfahren mit technischem Charakter, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind
Gebrauchsmuster
Technische, patentfähige Erfindungen, keine technischen und chemischen Verfahren (Neuheitsschonfrist 6 Monate)
Marken
Worte, Buchstabenfolgen, Zahlen, Logos, Farbkombinationen, Hörmarken (Tonfolgen) etc. für Waren oder Dienstleistungen in verschiedenen Klassen
Geschmacksmuster
Zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen, Vorlagen für Gestaltungsformen, Design von Produkten, Muster (Neuheitsschonfrist: 1 Jahr)
Firmennamen
Kein Schutzrecht i. e. S., automatisch geschützt durch das Handelsregister (im selben Amtsgerichtsbezirk und in der selben Branche), zusätzlich als Marke anmeldbar (dann stärkerer Schutz)
Domains
Kein Schutzrecht i. e. S., Internet-Adresse (registriert bei der Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft DENIC eG ), zusätzlich als Marke anmeldbar (dann stärkerer Schutz)