Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Chemie

08.12.2025

BMFTR: Transnationale Forschungsprojekte innerhalb der Europäischen Partnerschaft One Health Antimicrobial Resistance

Frist: 02.02.2026 (Dreistufiges Verfahren, Projektskizzen)

Antimikrobielle Resistenz (AMR) ist eine globale gesundheitliche Herausforderung, die sich auf die Gesundheit von Menschen und Tieren, die Lebensmittelsicherheit und die Umwelt auswirkt. Die Europäische Partnerschaft „One Health Antimicrobial Resistance“ (EUP OHAMR) widmet sich im Rahmen des Programmes Horizont Europa der Europäischen Union der Unterstützung von Forschung und Innovation zu diesem Thema.

Arzneimittelresistente Infektionen verursachen zunehmend Therapieversagen, erhöhte Mortalität und verminderte Nahrungsmittelproduktion. Nichtsachgemäßer Einsatz, Abweichung von der Verschreibung und zu hoher Einsatz von Antibiotika und Fungiziden sind die Haupttreiber von antimikrobiellen Resistenzen und wirken sich nachteilig auf die Wirksamkeit dieser wichtigen Arzneimittel aus. Die Entwicklung neuer Behandlungsschemata oder alternativer Behandlungsstrategien gegen Infektionskrankheiten sowie die Verbesserung, Erhaltung und Stärkung der klinischen Wirksamkeit der derzeitigen antimikrobiellen Behandlungsmethoden sind von entscheidender Bedeutung. Außerdem müssen Hindernisse identifiziert werden, die eine ordnungsgemäße Einhaltung der bereits bestehenden Behandlungsschemata durch die Endnutzer verhindern. Diese erste Bekanntmachung der EUP OHAMR zielt darauf ab, die Therapieerfolgsrate bei Patienten/Tieren/Pflanzen, die von bakteriellen oder fungalen Infektionen betroffen sind, zu verbessern, indem neue Behandlungsmöglichkeiten bereitgestellt und gleichzeitig das Risiko einer Resistenz in den verschiedenen One-Health-Umgebungen verringert werden.

Das Ziel der Bekanntmachung ist, die Ressourcen, Infrastrukturen und Stärken vieler Länder zusammenzuführen, um Forschungsprojekte zu Behandlungsmodalitäten gegen Resistenzen in Bakterien und Pilzen zu ermöglichen. Es sollen neue Kombinationstherapien entwickelt und die Therapieadhärenz verbessert werden.
Die Ziele der Fördermaßnahme werden erreicht, wenn die Ergebnisse das Wissen über Kombinationstherapien gegen antimikrobielle Resistenz erweitern oder Möglichkeiten zur Verbesserung der Therapieadhärenz untersucht wurden. Die Ergebnisse jedes einzelnen Forschungsvorhabens sollen in mindestens einer Veröffentlichung publiziert oder patentiert werden, um so zur Zielerreichung der Fördermaßnahme beizutragen.

Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen eines der folgenden Ziele zu Behandlungen gegen AMR verfolgen:

  • Thema 1: Identifizierung und Entwicklung neuer Kombinationstherapien aus existierenden oder innovativen antimikrobiellen Mitteln oder antimikrobiellen Mitteln mit unterstützenden Behandlungen zur verbesserten Wirksamkeit und Resistenzbekämpfung
  • Thema 2: Entwicklung von Werkzeugen und Methoden zur Verbesserung der Therapieadhärenz

Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 2. Februar 2026 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Mehr Informationen:
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/11/2025-11-24-bekanntmachung-eup-ohamr.html 

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