Bei der Unterstützung der Einwerbung von Drittmitteln für Forschungsprojekte in sämtlichen Förderformaten, die eine Unterschrift der Hochschulleitung im Zuge der Antragstellung benötigen, gilt:
Die Anträge sind rechtzeitig, bis spätestens 4 Wochen vor der Deadline der Förderinstitution, an die Referent:innen der IFK (Internationale Forschungskooperationen) zu übermitteln, um die inhaltliche und formale Prüfung zu gewährleisten. Antragsentwürfe können auch bereits zuvor und in einem frühen Planungsstadium an die IFK geschickt werden, damit die Begleitung des Forschungsvorhabens optimal gestaltet werden kann.
Bei Anträgen, die keine Unterschrift der Hochschulleitung benötigen aber Folgekosten (wie erforderliche Grundausstattung, Befristungsproblematiken für Personal etc.) erwarten lassen, ist ebenfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt vor der Einreichung das Team der IFK zu kontaktieren.
Wir verweisen im Übrigen auf den Beschluss des Rektorats vom 31.10.2018 hinsichtlich der Regelungen zur Einreichung von Drittmittelanträgen.