Uni-Tübingen

Wegweiser: Wie funktioniert ein Fachwechsel?

Falls Sie in Ihrem Studiengang nicht zurechtkommen, sich dort nicht wohlfühlen oder sich aus anderen Gründen neu orientieren möchten, ist es möglicherweise eine Option, einen Fachwechsel vorzunehmen (ggf. auch nur für einen Teilstudiengang). Dieser Wegweiser erklärt Ihnen, wie ein Fachwechsel funktioniert und was Sie dabei beachten sollten.
 

Zum Download:
Schematische Darstellung "Wie funktioniert ein Fachwechsel?"

Bin ich mir schon sicher, ob ich tatsächlich das Studienfach wechseln möchte?

Es kann viele verschiedene Gründe dafür geben, dass Sie sich in Ihrem bisherigen Studiengang möglicherweise nicht so richtig wohl fühlen. Nicht immer liegt das wirklich am Studium selbst; manchmal spielt z.B. auch die persönliche Lebenssituation außerhalb der Universität eine Rolle. Oft ist es hilfreich, sich über mögliche Gründe für die eigenen Zweifel am bisherigen Studiengang klar zu werden.

Dabei bietet Ihnen die Universität Tübingen Unterstützung an. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie tatsächlich Ihren Studiengang wechseln möchten, können Sie z.B. die Infoveranstaltung „Abbrechen oder durchstarten?“ besuchen oder sich bei der Zentralen Studienberatung zu einem möglichen Fachwechsel vertraulich beraten lassen.

Steht das neue Studienfach schon fest?

Informationen zum Studienangebot der Universität Tübingen finden Sie im Verzeichnis der Studiengänge sowie auf den Wegweiserseiten Was kann ich an der Universität Tübingen studieren? und Wie finde ich heraus, welches Studienfach zu mir passt?

Außerdem ist es u.U. hilfreich, sich im Rahmen des Schnupperstudiums Lehrveranstaltungen Ihres möglichen neuen Fachs anzuschauen oder sich bei der jeweiligen Studienfachberatung über den entsprechenden Studiengang zu informieren.

Möchte ich das neue Fach in Tübingen studieren?

Wenn Sie nicht nur das Fach, sondern auch die Hochschule wechseln möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der neuen Hochschule nach dem genauen Ablauf. Informationen zu den Studiengängen anderer Hochschulen finden Sie z.B. auf den Seiten www.studieren-in-bw.de (für Baden-Württemberg) und www.hochschulkompass.de (für ganz Deutschland).

Innerhalb der Universität Tübingen wird ein Fachwechsel auch als „Umschreibung“ bezeichnet (auf der verlinkten Seite finden Sie weitere Informationen sowie die Formulare zur Umschreibung in Ihr neues Fach).

Muss ich mich bewerben?

Falls Ihr Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie sich dafür zunächst fristgerecht bewerben. Bewerbungsschluss ist i.d.R. für das Wintersemester am 15. Juli, für das Sommersemester am 15. Januar. Einen Antrag auf Umschreibung können Sie erst stellen, nachdem Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben.

Eine Umschreibung in zulassungsfreie Studiengänge ist ohne Bewerbung möglich, und zwar innerhalb der Einschreibefristen, d.h. für das Wintersemester bis zum 30. September bzw. für das Sommersemester bis zum 31. März.

Bitte beachten Sie, dass die Umschreibung erst nach der Rückmeldung für das kommende Semester erfolgen kann.

Muss ich mich auch bei einem Fachwechsel rückmelden?

Auch bei einem geplanten Fachwechsel ist eine Rückmeldung erforderlich; diese erfolgt i.d.R. noch im alten Studiengang. Die Rückmeldefrist läuft für das Wintersemester vom 15. Juli bis zum 15. August, für das Sommersemester vom 15. Januar bis zum 15. Februar.

Brauche ich eine Bescheinigung, damit ich einen Fachwechsel durchführen kann?

Wenn Sie bereits drei oder mehr Semester studiert haben und danach noch den Studiengang wechseln möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung über eine studienfachliche Beratung, mit der Sie nachweisen, dass Sie sich über das neue Fach gründlich informiert haben. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei der Studienfachberatung des neuen Fachs.

Bekomme ich nach einem Fachwechsel weiter BAföG?

Falls Sie BAföG erhalten, führt ein Fachwechsel nach mehr als drei Hochschulsemestern oder ein zweiter Fachwechsel i.d.R. zum Ende der Förderung. Zu diesem Thema können Sie sich bei der Zentralen Studienberatung beraten lassen.

Habe ich anrechenbare Leistungen?

Bei einem Fachwechsel können bereits erbrachte Studienleistungen ggf. für das neue Fach angerechnet werden, sofern sie inhaltlich ähnlich sind (dies ist vor allem bei eng verwandten Fächern möglich), oder alternativ für den Bereich Schlüsselqualifikationen. Wenden Sie sich hierfür an die Studienfachberatung des neuen Studiengangs. Manchmal ist auch das Prüfungsamt dafür zuständig (z.B. an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät).

Falls Sie genügend anrechenbare Studienleistungen haben, können Sie u.U. auch gleich in ein höheres Fachsemester einsteigen. Ob dies möglich ist, klären Sie ebenfalls mit der Studienfachberatung.

(Bitte beachten Sie: Für manche Studiengänge gilt auch im höheren Fachsemester eine Zulassungsbeschränkung.)

Welche Besonderheiten bei einem Fachwechsel gibt es für internationale Studierende?

Für internationale Studierende ist es wichtig, vor einem Fachwechsel zu überprüfen, ob ihre Hochschulzugangsberechtigung und ihr Sprachnachweis auch für das neue Fach gültig ist. Dazu wenden Sie sich bitte an die Bewerbungsberater*innen für internationale Studierende.

Falls Sie nicht EU-Bürger*in sind, besprechen Sie außerdem bitte vor dem Fachwechsel mit dem Ausländeramt, wie sich der Wechsel auf Ihre Aufenthaltsgenehmigung auswirkt. Das ist insbesondere wichtig, wenn Sie sich bereits im dritten oder höheren Semester befinden oder bereits das Studienfach gewechselt haben, denn dann muss ein Fachwechsel vom Ausländeramt genehmigt werden.

Wie funktioniert die Umschreibung in den neuen Studiengang?

Wenn alle Fragen geklärt sind, können Sie einen Antrag auf Umschreibung ausfüllen und diesen beim Studierendensekretariat einreichen. Bei zulassungsfreien Studiengängen endet die Frist für die Umschreibung für das Wintersemester am 30. September, für das Sommersemester am 31. März. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gilt die auf dem Zulassungsbescheid genannte Frist.

Bei einem kurzfristig eingetretenen wichtigen Grund ist die Umschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang i.d.R. auch noch in den ersten Wochen des neuen Semesters möglich.


Bei Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungsvorschlägen zu diesem Wegweiser freuen wir uns über eine Rückmeldung an: wegweiser.dezernat-studierendespam prevention@uni-tuebingen.de