Eine Berufstätigkeit neben dem Studium ist prinzipiell möglich, sofern das Studium die Hauptbeschäftigung ist. Letzteres ist i.d.R. dann der Fall, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit im Rahmen des Nebenjobs über den Zeitraum des gesamten Semesters (also Oktober bis März bzw. April bis September) durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst. Sie können also z.B. auch während der Semesterferien Vollzeit arbeiten und dafür während der Vorlesungszeit gar nicht. Gerade am Anfang des Studiums ist es aber auf jeden Fall empfehlenswert, nicht allzu viel Zeit für einen Nebenjob aufzuwenden. Etwa 8-10 Stunden pro Woche sind i.d.R. ein machbarer Umfang.
Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich sind alle Studiengänge an der Universität Tübingen als Vollzeitstudium konzipiert. Eine individuelle Teilzeitgestaltung ist in gewissem Maße möglich; allerdings müssen Sie dabei selbst darauf achten, dass Sie alle relevanten Lehrveranstaltungen besuchen können und keine Fristen für das Absolvieren bestimmter Studienleistungen verpassen. Diese Fristen können nicht aufgrund von Berufstätigkeit verlängert werden! Schauen Sie also genau auf die Angaben im Modulhandbuch und suchen Sie im Zweifelsfall frühzeitig das Gespräch mit der Studienfachberatung Ihres Studiengangs oder mit der Zentralen Studienberatung.
Für die Suche nach Nebenjobs gibt es in Tübingen viele Möglichkeiten, von einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft direkt an der Universität (dies kann u.U. auch im Hinblick auf eine spätere wissenschaftliche Karriere sinnvoll sein) über klassische Studierendenjobs z.B. im Einzelhandel, in der Gastronomie oder als Nachhilfelehrer*in bis hin zu einer Werksstudierendentätigkeit in einem Unternehmen. Viele dieser Stellenangebote für Studierende sind im Praxisportal der Universität Tübingen zu finden.