Gästehaus im Lessingweg 1
Das Gästehaus verfügt über:
- 8 Einzelzimmer und 2 Doppelzimmer.
- Mindestmietdauer 2 Wochen!
- Sonderpreise für eine Aufenthaltsdauer von 30 Nächten
Preise & Buchungsbedingungen
Zimmerpreise ab 1. September 2022:
pro Nacht | pro Monat | |
---|---|---|
EZ | 36 € | 600 € |
EZ groß | 40 € | 705 € |
DZ (bei 2er Belegung) | 61 € | 805 € |
DZ (Einzelbelegung) | 46 € | 775 € |
- Monatspreise gelten ab dem Anreisetag für 30 Nächte Aufenthalt. Folgenächte werden mit den regulären Zimmerpreisen in Rechnung gestellt
- Die Preise verstehen sich inkl. 7% MwSt!
Bezahlung:
- per Überweisung auf das Konto der Universität
- Barzahlung bei der Universitätskasse (Wilhelmstraße 26)
- Bezahlung per EC oder Kreditkarte ist im Gästehaus im Lessingweg 3 gleich nebenan möglich
- Für Stornierungen innerhalb der letzten vier Wochen vor Buchungstermin, bei Nichtanreise oder früherem Auszug, beträgt die Stornogebühr 15 € pro Nacht und Person, maximal 270 € pro Person
- Die Stornierung muss schriftlich, am besten per E-mail, an welcomecenter erfolgen! @uni-tuebingen.de
Ausstattung der Zimmer
- Die Möblierung der Zimmer ist zweckmäßig
- Alle Zimmer haben TV und kostenlosen Internetzugang per LAN-Kabel und über WLAN
- Frische Handtücher werden wöchentlich, Bettwäsche 14-tägig zur Verfügung gestellt
- Die Bewohner von je 2 - 3 Zimmern teilen sich ein Bad und es gibt 3 Küchen zur gemeinsamen Benutzung
- Es gibt keinen Zimmerservice: die Gäste putzen ihre Zimmer selbst
- Eine Waschmaschine und ein Trockner im Haus können gegen Gebühr benutzt werden
- Das Gästehaus ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen in den Zimmern ist verboten. Bei Missachtung erfolgt eine Grundreinigung des Zimmers. Diese wird mit 150 € in Rechnung gestellt
- Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt
Rundfunkbeitrag
- Für die Nutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten erhebt der Staat Gebühren
- Die Gebühr beträgt 18,36 €/Monat und deckt alle Angebote über Radio, Fernseher und Computer in einer Wohnung/Zimmer ab
- Im Gästehaus Lessingweg 1 trägt die Universität Tübingen die Kosten der GEZ für Aufenthalte ≤ 6 Monaten
- Bei Aufenthalten ≥ 6 Monate muss der Gast die Kosten der Rundfunkgebühr selbst bezahlen. Die Gebühr muss ab dem ersten Aufenthaltsmonat bezahlt werden
- Durch die Registrierung beim Bürgeramt wird die GEZ-Gebührenzentrale über den Aufenthalt im Gästehaus informiert. Die Zentrale versendet ein Anmeldeformular, die Anmeldung ist zwingend erforderlich