Da es für diese Situation an der Universität Tübingen keine einheitliche Regelung gibt, sollten Sie zu Beginn des Semesters mit den Modulverantwortlichen abklären, wie Sie in dieser Situation vorgehen sollten. Hierbei sollte die Frage von Fehlzeiten und Attesten während des Semesters besprochen werden, wie auch die Vorgehensweise im Falle von Erkrankung am Prüfungstermin.
(Als Hintergrundinformation ist es möglicherweise hilfreich, wenn Sie einige Regelungen bezüglich des Umgangs mit einer eigenen Erkrankung kennen.)
Sollte es sich um eine längerfristige Erkrankung Ihres Kindes handeln, gelten die Regelungen für die Pflege von Angehörigen.
Um für den Fall einer Erkrankung Ihres Kindes vorbereitet zu sein, können Sie sich zudem im Vorfeld ein Unterstützungssystem aufbauen. Zu diesem kann z.B. gehören, mit Mitstudierenden Absprachen zu treffen, dass wichtige Informationen bezüglich der verpassten Veranstaltung(en) mitgeschrieben und an Sie weitergegeben werden. Wenn die Krankheit des Kindes es zulässt, wäre es z.B. auch denkbar, mit den Großeltern des Kindes, einem Babysitter oder mit Freunden abzusprechen, ob diese für die Dauer der wichtigsten Pflichtveranstaltung(en) die Betreuung übernehmen könnten.