Uni-Tübingen

Wegweiser: Was sollte ich wissen, wenn ich im Studium Kinder habe bzw. haben werde?

Studierende Eltern werden in ihrem Alltag vor besondere Herausforderungen gestellt. Sie vereinbaren Studium, Familie und eventuell noch eine Erwerbstätigkeit. Auf dieser Wegweiserseite finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen und Anlaufstellen, die Ihnen in dieser Situation hilfreich sein können.

Welche formalen Schritte sind erforderlich, wenn ich schwanger bin?

Damit das Mutterschutzgesetz für Sie als schwangere Studentin greifen kann, ist eine Reihe an formalen Schritten erforderlich.

Weitergehende Informationen zu den einzelnen Schritten und entsprechende Formulare finden Sie auf den Webseiten des Familienbüros.

  • Meldung der Schwangerschaft:
    Eine Schwangerschaft müssen Sie beim Studierendensekretariat melden.
  • ggf. Gefährdungsbeurteilung durch Dozierende:
    Bitte informieren Sie sich, ob für das Studium Ihres Studienganges eine Gefährdungsbeurteilung durch Dozierende erforderlich ist und wie die Vorgehensweise hierfür ist.
  • ggf. Beratungsgespräch mit der/dem Beauftragten für den Mutterschutz:
    Ist für Ihren Studiengang die Gefährdungsbeurteilung erforderlich, so ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch mit der/dem Beauftragten für den Mutterschutz ebenfalls verpflichtend. Ansonsten ist dieses Beratungsgespräch ein freiwilliges Angebot für Sie.
  • ggf. Verzichterklärung:
    Möchten Sie während des Mutterschutzes (sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Entbindung) weiterstudieren, so müssen Sie dem Studierendensekretariat eine ausgefüllte Verzichterklärung zukommen lassen.
  • Meldung der Geburt:
    Nach der Geburt des Kindes informieren Sie mit einer Kopie der Geburtsurkunde die/den Beauftragten für den studentischen Mutterschutz über den tatsächlichen Entbindungstermin.

Welche Möglichkeiten der Studienanpassung habe ich als Schwangere, als Mutter oder Vater?

Für Schwangere sowie für Mütter und Väter gibt es unterschiedliche Möglichkeiten einer Beurlaubung während des Studiums. Die entsprechenden Semester werden bei der Berechnung von Fristen für bestimmte Studienleistungen dann nicht mitgezählt. Im Falle von Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft/Mutterschutz, Elternzeit und Pflegeverantwortung dürfen während der Beurlaubung aber Lehrveranstaltungen besucht und Leistungen erbracht werden.

  • Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft bzw. Mutterschutz
  • Beurlaubung aufgrund von Elternzeit
  • Beurlaubung aufgrund von Erkrankung des Kindes
  • Beurlaubung aufgrund von Pflegeverantwortung
  • Beurlaubung aufgrund von Krankheit des Erziehungsberechtigten (hier dürfen während der Beurlaubung keine Leistungen erbracht werden)

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten der Studienanpassung:

Detaillierte Informationen finden sie auf den Seiten Studieren mit Kind in Tübingen.

Selbstverständlich können Sie sich auch gerne persönlich beraten lassen. Ihre überfachlichen Anlaufstellen sind das Familienbüro und die Zentrale Studienberatung. Im Fachbereich können Sie sich je nach Situation an die beauftragte Person für den studentischen Mutterschutz oder an die Studienfachberatung wenden.

Welche Angebote der Kinderbetreuung gibt es?

Eine Sammlung von Informationen und Adressen zur Kinderbetreuung finden Sie auf den Webseiten des Familienbüros.

Welche alltäglichen Erleichterungen und Vernetzungsmöglichkeiten gibt es für Studierende mit Kind an der Universität Tübingen?

Es gibt unterschiedliche Angebote und Formate, die Ihnen den Studienalltag mit Kind(ern) erleichtern können. Eine Zusammenstellung u.a. zu den unten angegebenen Themenfeldern finden Sie auf den Webseiten des Familienbüros.

  • Studentisches Elternforum
  • Kinderfreundliche Mensa
  • Still- und Wickelmöglichkeiten auf dem Campus
  • Familienzimmer
  • Kidsbox auf der Morgenstelle
  • Familiengerechtes Wohnen
  • Freizeitgestaltung / Gesundheit

Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Auf den Seiten des Familienbüros finden Sie eine Zusammenstellung von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, die speziell auf die Situation von Studierenden mit Kind(ern) abgestimmt sind.

Was kann ich tun, wenn mein Kind krank ist und ich daher nicht an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen kann?

Da es für diese Situation an der Universität Tübingen keine einheitliche Regelung gibt, sollten Sie zu Beginn des Semesters mit den Modulverantwortlichen abklären, wie Sie in dieser Situation vorgehen sollten. Hierbei sollte die Frage von Fehlzeiten und Attesten während des Semesters besprochen werden, wie auch die Vorgehensweise im Falle von Erkrankung am Prüfungstermin.

(Als Hintergrundinformation ist es möglicherweise hilfreich, wenn Sie einige Regelungen bezüglich des Umgangs mit einer eigenen Erkrankung kennen.)

Sollte es sich um eine längerfristige Erkrankung Ihres Kindes handeln, gelten die Regelungen für die Pflege von Angehörigen.

Um für den Fall einer Erkrankung Ihres Kindes vorbereitet zu sein, können Sie sich zudem im Vorfeld ein Unterstützungssystem aufbauen. Zu diesem kann z.B. gehören, mit Mitstudierenden Absprachen zu treffen, dass wichtige Informationen bezüglich der verpassten Veranstaltung(en) mitgeschrieben und an Sie weitergegeben werden. Wenn die Krankheit des Kindes es zulässt, wäre es z.B. auch denkbar, mit den Großeltern des Kindes, einem Babysitter oder mit Freunden abzusprechen, ob diese für die Dauer der wichtigsten Pflichtveranstaltung(en) die Betreuung übernehmen könnten.

Was sind meine Anlaufstellen an der Universität?

Wenn Sie Fragen haben oder sich persönlich beraten lassen möchten, gibt es an der Universität mehrere Anlaufstellen rund um das Thema Studieren mit Kind.

Für überfachliche Beratung und Information können Sie sich an das Familienbüro der Universität, an die Zentrale Studienberatung oder an das Studierendensekretariat wenden.

Direkt im Studiengang bzw. Fachbereich gibt es i.d.R. Beauftragte für den studentischen Mutterschutz sowie die Studienfachberatung.


Bei Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungsvorschlägen zu diesem Wegweiser freuen wir uns über eine Rückmeldung an: wegweiser.dezernat-studierendespam prevention@uni-tuebingen.de