Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten an der Universität Tübingen sowie der Landesbeschäftigten am Universitätsklinikum.
Die Hauptaufgaben des Personalrats sind
- darauf zu achten, dass Gesetze, Verordnungen, der Tarifvertrag, Dienstvereinbarungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Arbeitsschutzvorschriften etc. im Interesse der Beschäftigten umgesetzt werden.
- Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und diesbezüglich Verhandlungen mit der Dienststelle aufzunehmen.
Der Personalrat hat zudem darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus rassistischen Gründen oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt. Der Personalrat berät auf Grundlage des § 7 Landespersonalvertretungsgesetz grundsätzlich vertraulich.