Uni-Tübingen

Forschungsgruppen (FOR)

Eine Forschungsgruppe ist ein enges Arbeitsbündnis mehrerer herausragender Wissenschaftler*innen, die gemeinsam eine Forschungsaufgabe bearbeiten. Das Forschungsvorhaben geht dabei nach seinem thematischen, zeitlichen und teils auch finanziellen Umfang über die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Einzelförderung hinaus. Eine Forschungsgruppe hat typischerweise eine einstellige Anzahl von Teilprojekten, in denen koordiniert an der übergeordneten Forschungsaufgabe gearbeitet wird.

Zielgruppe und Fördervolumen

Beantragt werden können Forschungsgruppen von einer Gruppe (etwa 4-10) von ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Postdocs und Professor*innen). Die Laufzeit beträgt zwei Antragsphasen zu je vier Jahren. Forschungsgruppen setzen sich aus einer einstelligen Zahl von Teilprojekten zusammen und können aus verschiedenen Modulen aufgebaut werden, in Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung und dem gewünschten strukturbildenden Aspekt. Die Beantragung eigener Stellen für die PIs ist möglich.

Kolleg-Forschungsgruppen beantragen zwei bis drei Professorinnen oder Professoren aus den Geistes- und Sozialwissenschaften, um gemeinsam mit wissenschaftlichen Gästen aus dem In- und Ausland ein weiter gefasstes Thema zu bearbeiten. 

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt mehrstufig

1. Vorbereitung der Antragskizze: (ca. 6-12 Monate)

  • Möglichst frühzeitig Kontaktaufnahme mit der Forschungsförderung in der Zentralen Verwaltung (siehe Beratung)
  • Vorstellung der Antragsidee bei der jeweiligen Fakultätsleitung bzw. den fakultätsinternen Forschungskommissionen
  • Eventuell Antrag auf Anschubfinanzierung (30.000 €)
  • Vorbereitung des Antragskizze in Abstimmung mit der Forschungsförderung
  • Absprachen mit dem Rektorat

2. Einreichung der Antragskizze bei der DFG (ca. 6-9 Monate) (bei Kolleg-Forschungsgruppen zu einer jährlichen Frist im März)

  • Vorentscheidung in den Fachkollegien über eine Aufforderung zum Vollantrag

3. Vollantrag (ca. 3-6 Monate)

  • Vorbereitung des Vollantrags in Abstimmung mit der Forschungsförderung
  • Eventuell Antrag auf zweite Tranche der Anschubfinanzierung (30.000 €)
  • Absprachen mit dem Rektorat

4. Begehung (ca. 3 Monate)

5. Entscheidung über die Bewilligung im DFG-Senats (jeweils März, Juli, September und Dezember)

Beratung und Unterstützung

Geistes- und Sozialwissenschaften und Kolleg-Forschungsgruppen: Dr. Sonja Großmann +49 7071 29-76489  sonja.grossmann@uni-tuebingen.de 

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: Dr. Nathalie Walker +49 7071 29-75015 nathalie.walker@uni-tuebingen.de

Medizinische Fakultät: Dr. Sarah Erdmann, Dr. Nadja Schlichenmaier Research.Collaboration@med.uni-tuebingen.de

DFG-Merkblätter

Beachten Sie auch die zentralen Textbausteine und Hintergrundinformationen zur Unterstützung von Antragstellungen zu universitätsweiten Themen (Gleichstellung, Forschungsdatenmanagement, Nachwuchsförderung etc).