Uni-Tübingen

Forschungsgruppen – Information und Beratung

Antragsinitiativen für Forschungsgruppen

Die Laufzeit einer FOR beträgt in der Regel bis zu acht Jahre in zwei Antragsphasen zu je vier Jahren (bis 30. September 2018: 3+3 Jahre). Forschungsgruppen können aus verschiedenen Modulen aufgebaut werden, deren Auswahl nach fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Beantragung eigener Stellen ist möglich.

Antragsverfahren und Fristen:

Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Zuerst muss eine Antragsskizze („Konzeptpapier“) mit einer circa zehnseitigen Beschreibung des Gesamtvorhabens und ein- bis zweiseitigen Zusammenfassungen der Einzelvorhaben eingereicht werden. Auf dieser Grundlage wird viermal jährlich über die Aufforderung zum Vollantrag entschieden. Der Einrichtungsantrag wird dann von Gutachtenden am Ort der Antragstellenden geprüft und den DFG-Gremien gegebenenfalls zur Annahme empfohlen.

Antragsskizzen für Forschungsgruppen können jederzeit eingereicht werden. Für Kolleg-Forschungsgruppen erfolgen jährlich Ausschreibungen, meist mit Einreichungsfrist Mitte Februar.

Beratung:

Antragsinitiativen für Forschungsgruppen werden dringend gebeten, sich frühzeitig mit den Ansprechpersonen in den jeweiligen Bereichen in Verbindung zu setzen:

Unterstützung zur Antragstellung:

Für die Vorbereitung einer Antragsskizze und zur Ausarbeitung des Vollantrags kann eine intramurale Anschubfinanzierung beantragt werden. Weitere Informationen geben die Ansprechpersonen in der Forschungsförderung.

Beachten Sie auch die zentralen Textbausteine zur Unterstützung von Forschungsantragstellungen zu universitätsweiten Themen (Gleichstellung, Nachwuchsförderung etc).