Uni-Tübingen

Internationale Bewerbungen für Non-degree seeking students

Es gibt mehrere Möglichkeiten nur für ein oder zwei Semester an der Universität Tübingen zu studieren. 

Freemover ohne Stipendium

Sie können einen Antrag als Freemover stellen, wenn Sie einen befristeten Studienaufenthalt wünschen, der in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium an Ihrer Heimatuniversität steht. Bitte laden Sie mit Ihrer Bewerbung den Nachweis Ihrer Immatrikulation an Ihrer Heimatuniversität hoch sowie Nachweise der Studienleistungen.
Bitte legen Sie Ihrem Antrag eine schriftliche Empfehlung eines Mitglieds des Lehrkörpers des betreffenden Fachbereichs der Universität Tübingen bei. Diese Empfehlung sollte Ihren Studienaufenthalt befürworten und begründen.
Ein alleiniger Aufenthalt zum Zweck des Erwerbs oder Verbesserung der Kenntnisse der deutschen Sprache ist nicht möglich.
Ihr Antrag auf einen Studienaufenthalt (Freemover) wird dann aufgrund einer Einzelfallprüfung nach Rücksprache mit der Fakultät entschieden.


Bewerbungsportal ALMA ("Studienaufenthalt" / 65)

Studierende, die sich bereits in einem Austauschprogramm mit einer der Tübinger Partnerhochschulen befinden und als Freemover ein weiteres Semester beantragen möchten, können leider nicht berücksichtigt werden. Sie sollten sich wegen einer Verlängerung Ihres Studienaufenthalts an die zuständigen Koordinatoren ihres Programms wenden.

Im Studienaufenthalt können Sie an Lehrveranstaltungen zulassungsfreier Studiengänge teilnehmen und dort Leistungspunkte erbwerben. Sie finden diese im Verzeichnis der Studiengänge (ohne Zulassungsbeschränkung). Die Nachweise über die Leistungspunkte werden ausschließlich auf Anfrage von Dozenten ausgestellt. Im Studienaufenhalt gilt für die Immatrikulation und Rückmeldung die Studiengebührenpflicht für Non-EU Studierende. Der Studienaufenthalt ist in der Regel nur bis zu zwei Semester möglich.

Freemover mit Stipendium

Sind Sie Stipendiat einer Stipendienorganisation (DAAD, KAAD, Fulbright etc.) und wünschen Sie einen temporären Studienaufenthalt mit Immatrikulation, dann bewerben Sie sich bitte mit dem Nachweis Ihres Stipendiums.

Bewerbungsportal ALMA ("Studienaufenthalt" / 65)

Studierende, die sich bereits in einem Austauschprogramm mit einer der Tübinger Partnerhochschulen befinden und als Freemover ein weiteres Semester beantragen möchten, können leider nicht berücksichtigt werden. Sie sollten sich wegen einer Verlängerung Ihres Studienaufenthalts an die zuständigen Koordinatoren ihres Programms wenden.

Im Studienaufenthalt können Sie an Lehrveranstaltungen zulassungsfreier Studiengänge teilnehmen und dort Leistungspunkte erbwerben. Sie finden diese im Verzeichnis der Studiengänge (ohne Zulassungsbeschränkung). Die Nachweise über die Leistungspunkte werden ausschließlich auf Anfrage von Dozenten ausgestellt. Im Studienaufenhalt gilt für die Immatrikulation und Rückmeldung die Studiengebührenpflicht für Non-EU Studierende. Der Studienaufenthalt ist in der Regel nur bis zu zwei Semester möglich.

Orientierungsstudium für Studierende mit Geflüchteten-Status

Sie sind Bewerber mit Geflüchteten-Status in Deutschland, aber in Ihrem Heimatland nicht an einer Hochschule eingeschrieben? Sie können sich mit folgenden Dokumenten bewerben: Nachweis des Status als Geflüchtete*r in der Bundesrepublik Deutschland, Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 (Englisch oder Deutsch, je nachdem, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten), die Anerkennung Ihres Hochschulzugangsberechtigung/Bachelor für Masterstudiengänge, eine Beratung durch das Team Zulassung internationaler Studierender, das Einverständnis des zuständigen Fachbereichs.


Bewerbungsportal ALMA ("Studienaufenthalt" / 65)

Studierende, die sich bereits in einem Austauschprogramm mit einer der Tübinger Partnerhochschulen befinden und als Freemover ein weiteres Semester beantragen möchten, können leider nicht berücksichtigt werden. Sie sollten sich wegen einer Verlängerung Ihres Studienaufenthalts an die zuständigen Koordinatoren ihres Programms wenden.

Im Studienaufenthalt können Sie an Lehrveranstaltungen zulassungsfreier Studiengänge teilnehmen und dort Leistungspunkte erbwerben. Sie finden diese im Verzeichnis der Studiengänge (ohne Zulassungsbeschränkung). Die Nachweise über die Leistungspunkte werden ausschließlich auf Anfrage von Dozenten ausgestellt. Im Studienaufenhalt gilt für die Immatrikulation und Rückmeldung die Studiengebührenpflicht für Non-EU Studierende. Der Studienaufenthalt ist in der Regel nur bis zu zwei Semester möglich.

Forschungsstudierende

Sind Sie Forschungsstudierender (vorübergehender Forschungsaufenhalt nach §60 Abs. 1 Satz 7 LHG), so gelten folgende Bedingungen:

  • Bitte laden Sie mit Ihrer Bewerbung den Nachweis Ihrer Immatrikulation an Ihrer Heimatuniversität hoch.
  • Sie benötigen ein Empfehlungsschreiben Ihrer Betreuer*in, das Ihren Forschungsaufenthalt begründet und ein Formular des Dekanats der Fakultät der Universität Tübingen, in dem bestätigt wird, dass Sie keine Leistungspunkte (ECTS) an der Universität Tübingen erwerben werden.

Der Aufenthalt ist in der Regel auf ein bis zwei Semester befristet.

Bewerbungsportal ALMA ("kein Abschluss") 

Erasmus Traineeship

Erasmus Trainees bzw. Personen, die ein Erasmus Traineeship/Internship absolvieren, sind keine Erasmus-Austauschstudierenden, sondern Praktikanten/Trainees, die vom Erasmusprogramm finanziert werden (https://erasmus-plus.ec.europa.eu/opportunities/opportunities-for-individuals/students/traineeships-abroad-for-students). Das Praktikum kann in der freien Wirtschaft, Behörden, NGOs, Forschungseinrichtungen (z.B. Universitäten) etc. absolviert werden. 
Es gibt keine zentrale Anlaufstelle für Erasmus Trainees oder andere internationale Praktikanten/Trainees an der Universität Tübingen, die Praktikumsplätze vermittelt. Dies bedeutet, Interessenten müssen sich den Traineeship-Platz selbst organisieren. 

Wenn Sie ein Erasmus Traineeship Platz gefunden und eine Zusage seitens eines Fachbereichs erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes: 

  • wie bei anderen Praktikanten/Trainees ist grundsätzlich der aufnehmende Fachbereich für die Betreuung zuständig

  • Learning Agreements for Traineeship müssen von Ihrem*r Praktikumsbetreuer*in unterzeichnet werden, das International Office oder andere Mitglieder der Zentralen Verwaltung sind nicht zuständig

  • Erasmus Trainees können unter dem Status eines “Forschungsstudierenden” (Alma, Abschluss Nr. 97, “kein Abschluss”) immatrikuliert werden: Bitte wenden Sie sich dafür an die Kolleg*innen von Dezernat IV, die für Zeitstudierende, die keine Austauschstudierenden sind, zuständig sind: study.undergraduate@uni-tuebingen.de (auch für Erasmus Trainees auf Graduierten-Niveau). 

  • Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen: Erasmus Trainee Bestätigung, Immatrikulationsbescheinigung an der Heimatuniversität, Bestätigung des Dekanats, dass sie keine ECTS Punkte machen, vgl. Forschungsstudierende.

  • Erasmus Trainees und andere Praktikanten erhalten keinen Wohnheimsplatz aus dem Wohnheimszimmerkontingent, das für (Erasmus) Austauschstudierende reserviert ist. Das Housing Team von Dezernat IV kann eventuell bei der Suche nach einem Zimmer unterstützen: housing@zv.uni-tuebingen.de 

Bitte geben Sie grundsätzlich an, dass Sie Erasmus Trainee sind: Die allgemeine Angabe eines Erasmus Studierenden verursacht die falsche Zuordnung und eine Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen

Vorbereitung Promotion

Sie wollen an einer Fakultät der Universität Tübingen promovieren, verfügen noch nicht über eine Annahme zur Promotion durch die Fakultät und sind von Ihrer Supervisor*in zu einem Studienaufenthalt zur Vorbereitung der Promotion eingeladen.

Sie benötigen zur Bewerbung eine Einladung Iher Supervisor*in sowie den Nachweis Ihres letzten Hochschulabschlusses.

Bitte bewerben Sie sich hier:

Bewerbungsportal ALMA

ERASMUS- und Austauschstudierende

ERASMUS- und Austauschstudierende

Die Abteilung "Austauschprogramme" (Dezernat V.1) ist für die Bewerbung zuständig.