Nutzen Sie für den größten Teil Ihrer An- und Abreise zur Gastuniversität emissionsarme Verkehrsmittel, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften (ab 2 Personen) erhalten Sie ab 2025/26 die erhöhte Fahrtkostenpauschale und können zusätzlich ein Green Top Up beantragen.
Fähren und Schiffe gelten nicht als nachhaltig. Fahrten mit E-Autos gelten (wie bei anderen Autos) nur dann als nachhaltig, wenn sie in einer Fahrgemeinschaft durchgeführt werden.
Bei Bedarf können bis zu 6 Reisetage beantragt werden (Stand akademisches Jahr 2024/25), wenn in der ehrenwörtlichen Erklärung nachgewiesen wird, dass ein tatsächlicher Bedarf besteht. Zur Berechnung der Reisetage wird die Entfernung zwischen Heimathochschule- und Zielort laut Distance Calculator der EU Kommission verwendet. Eine Übersicht erhalten Sie während des Bewerbungsprozesses. Grundsätzlich wird über die Gewährung von zusätzlichen Reisetagen, auch für Standardreisen, individuell auf Grundlage des Bedarfes entschieden.
Tipps zur Planung Ihrer Reise mit nachhaltigen Transportmitteln finden Sie auf der Webseite Erasmus+ und Nachhaltigkeit.
Sie können einen Antrag auf eine Erstattung für außergewöhnliche Kosten für “teures Reisen” stellen, sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen deckt. In diesem Fall können Sie 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen. Der Antrag muss von Ihnen begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.