Uni-Tübingen

Finanzierung von CIVIS BIP

Teilnehmende eines CIVIS Blended Intensive Programmes erhalten eine feste Tagespauschaule für die Dauer der physischen Mobilitätsphase. Die Mindestaufenthaltsdauer an einer CIVIS Partneruniversität beträgt 5 Tage. Zusätzlich können Social Top Ups und Green Top Ups beantragt werden.

Mobilitätszuschuss ab dem Wintersemester 2025/26

5 Tage Aufenthaltsdauer à 79€ Erasmus+ Förderung; zuzüglich Reisekostenpauschale nach Distanz, bedarfsweise Reisetagen und Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen. Bei nachhaltigen Reisen können bis zu 6 Reisetage beantragt werden.

Fahrtkostenpauschale

Allen Erasmus+ Teilnehmenden steht ab 2025/26, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts, die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu (Luftlinie Tübingen - Ort der Gasthochschule). Die Höhe der Reisekostenpauschale richtet sich danach, ob Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel, “Green Travel”, nutzen oder nicht. Zusätzlich können bei Bedarf Reisetage beantragt werden (siehe Green Top Up).

ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
von 10 bis 99 km28 €56 €
von 100 bis 499 km211 €285 €
von 500 bis 1999 km309 €417 €
von 2000 bis 2999 km395 €535 €
von 3000 bis 3999 km580 €785 €
von 4000 bis 7999 km1.188 €1.188 €
8000 km oder mehr1.735 €1.735 €

 

 

Green Top Up

Nutzen Sie für den größten Teil Ihrer An- und Abreise zur Gastuniversität emissionsarme Verkehrsmittel, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften (ab 2 Personen) erhalten Sie ab 2025/26 die erhöhte Fahrtkostenpauschale und können zusätzlich ein Green Top Up beantragen.

Fähren und Schiffe gelten nicht als nachhaltig. Fahrten mit E-Autos gelten (wie bei anderen Autos) nur dann als nachhaltig, wenn sie in einer Fahrgemeinschaft durchgeführt werden.

Bei Bedarf können bis zu 6 Reisetage beantragt werden (Stand akademisches Jahr 2024/25), wenn in der ehrenwörtlichen Erklärung nachgewiesen wird, dass ein tatsächlicher Bedarf besteht. Zur Berechnung der Reisetage wird die Entfernung zwischen Heimathochschule- und Zielort laut Distance Calculator der EU Kommission verwendet. Eine Übersicht erhalten Sie während des Bewerbungsprozesses. Grundsätzlich wird über die Gewährung von zusätzlichen Reisetagen, auch für Standardreisen, individuell auf Grundlage des Bedarfes entschieden. 

Tipps zur Planung Ihrer Reise mit nachhaltigen Transportmitteln finden Sie auf der Webseite Erasmus+ und Nachhaltigkeit.

Social Top Up und Realkostenantrag

Bei Erfüllung von (mindestens) einem der folgenden Kriterien können Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Social Top Up beantragen:

  • Studierende mit Kind/ern
  • Chronische Erkrankung (die zu finanziellem Mehraufwand führt)
  • Schwerbehinderung (ab GdB 20%)
  • Erwerbstätigkeit (sofern Sie die durch den Erasmus-Aufenthalt nachweisliche Erwerbsausfälle haben; die Tätigkeit muss regelmäßig schon seit mindestens 6 Monaten vor dem Erasmus-Aufenthalt ausgeübt werden, und das Einkommen muss zwischen 450 und 850 € monatlich liegen)
  • Erstakademiker*in (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)

Bitte informieren Sie sich über zu erbringende Nachweise und genaue Bedingungen im Kriterienkatalog. Die Beantragung des Social Top Ups erfolgt über eine Ehrenwörtliche Erklärung, die Sie im Bewerbungsprozess erhalten

Das Social Top Up umfasst einmalig 100€

Erfahrungsberichte und weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des DAAD unter Erasmus+ Soziale Teilhabe und Praxisbeispiele für Mobilitätsprojekte

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Realkostenantrag gestellt werden. Die Voraussetzungen können Sie dem Kriterienkatalog entnehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der DAAD Webseite “Finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringen Chancen”

Hinweise zum Mobilitätsstipendium

  • Das Erasmus+ Mobilitätsstipendium kann für die An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung an der Partneruniversität verwendet werden
  • Das Erasmus+ Stipendium ist ein Zuschuss und deckt nicht die kompletten Ausgaben Ihres Aufenthaltes
  • Nur wenn alle hier genannten Erasmus+ Dokumente fristgerecht und vollständig erfüllt werden, erhalten Sie eine Erasmus+ Mobilitätsförderung
  • Es müssen mind. 3 bzw. 6 ECTS Punkte erreicht werden. Ansonsten kann es zur Rückforderung des Stipendiums kommen!
  • Auszahlunsregelungen: das Erasmus+ Mobilitätsstipendium wird in zwei Raten ausbezahlt (80% - 20%)
  • Wir bitten Sie unbedingt eine Vorfinanzierung für den Aufenthalt einzukalkulieren, denn die erste Rate wird erst mit dem Nachweis der Teilnahme ausbezahlt

 

Weitere Informationen zu Finanzierung, Bedingungen und Bewerbung finden Sie auf der CIVIS BIP Webseite.

Checkliste CIVIS BIP

Leitfaden für den Erfahrungsbericht

Erklärung zum Verzicht auf Anerkennung

 

CIVIS BIP

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