Ein Härtefallantrag kann nur von Deutschen oder von Deutschen Gleichgestellten für das erste Fachsemester bei zulassungsbeschränkten Studienfächern gestellt werden. Studienplätze der Härtefallquote werden auf Antrag an Bewerber/-innen vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Hauptantrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.