Veränderungen am Ausleihgegenstand sind untersagt. Der Gegenstand bleibt inkl. sämtlicher Bestandteile und des Zubehörs während der gesamten Ausleihdauer Eigentum des Verleihers. Es ist untersagt, Dritten Rechte an der Verleihsache einzuräumen oder abzutreten. Die Bedienungshinweise am Gerät sind unbedingt zu beachten.
Der Verleiher hat den Leihgegenstand in betriebstüchtigem Zustand an den Entleiher zu übergeben. Gleiches gilt für den Entleiher bei Rückgabe des Gegenstandes. Etwaige Mängel sind beiderseits aufzuzeigen. Der Entleiher bestätigt mit seiner Unterschrift, dass das Gerät in betriebstüchtigem Zustand an ihn übergeben wurde.
Der Entleiher verpflichtet sich, den Leihgegenstand nur in der betriebsgewöhnlichen Verwendung unter Beachtung der Betriebsanweisungen und unter Wahrung der erforderlichen Sorgfaltspflicht einzusetzen.
Der Entleiher haftet für jede Beschädigung bzw. für den Verlust des Gerätes während der Verleihdauer ohne Berücksichtigung der Verschuldung Dritter oder unvorhersehbarer Ereignisse. Der Verleiher haftet für keinerlei Schäden, die durch die Benutzung des Gerätes entstehen.
Die auf den Geräten des Digital Humanities Centers abgelegten bzw. erstellten Projektdateien werden regelmäßig gelöscht, bitte sichern Sie sich vor der Rückgabe alle benötigten Informationen von den ausgeliehenen Geräten. Es wird keine Garantie auf die Daten übernommen.
Im Fall der UAS des Ditgital Humanities Centers sind die Bedingungen für den Einsatz in der offenen Kategorie zu berücksichtigen und die Vorlage eines EU-Kompetentnachweises erforderlich.