Was ist unter Modularisierung zu verstehen? Was ist bei der Ausarbeitung von Modulen zu beachten?
Bachelor- und Masterstudiengänge müssen gemäß den ländergemeinsamen Strukturvorgaben modularisiert sein. Der Fokus der Modularisierung liegt auf den zu erwerbenden kompetenzorientierten Qualifikationszielen. Bei der Konzeption der Studiengänge ist es wichtig, dass die Qualifikationsziele auf der Ebene des Studiengangs und der einzelnen Module genau beschrieben werden. Ausgehend von diesen Qualifikationszielen werden Studieninhalte und Lehr-/Lernformen zu übergeordneten, in sich abgeschlossenen und abprüfbaren Einheiten zusammengefasst. Ein Modul besteht i.d.R. aus mehreren Lehr- und Lernformen, welche den Erwerb der formulierten Qualifikationsziele unterstützen. Die Modulprüfung überprüft den Erwerb der definierten Qualifikationszielen für die konzipierte Lehr-Lerneinheit. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von formalen Kriterien, die bei der Modularisierung zu beachten sind. Die wichtigsten sind auf dieser Seite aufgelistet. Eine genaue Beschreibung ist in den Richtlinien der Universität Tübingen enthalten.
Bei all Ihren Fragen zu diesem Thema steht Ihnen das Team der Abt. III 1 beratend zur Seite.
Modulgröße: Ein Modul soll mit einem Arbeitsaufwand von 6, 9, 12 oder max. 15 ECTS-Punkte umfassen.
Moduldauer: Ein Modul soll in einem, maximal aber in zwei Semestern abzuschließen sein.
Modulhandbuch: Das Modulhandbuch umfasst die Qualifikationsziele des Studiengangs, ein idealtypischen Studienverlauf und die Modulbeschreibungen für alle Module eines Studiengangs.
Arbeitsaufwand im Semester: Der Arbeitsaufwand, der in einem Semester erbracht werden muss, soll in etwa 30 ECTS-Punkte entsprechen.
Prüfungsbelastung: Ein Modul soll mit max. einer Prüfungsleistung abgeschlossen werden. Pro Semester sind max. sechs Prüfungsleistungen vorzusehen.
Zeitfenster für Auslandsaufenthalte: Bei der Modularisierung sind Zeitfenster für Auslandsaufenthalte mit zu berücksichtigen.