Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 2/2016: Schwerpunkt

Die Promotion – Worauf kommt es in der Einstiegsphase an?

Annahme als Doktorandin oder Doktorand – Zeit- und Selbstmanagement

Spätestens in der Einstiegsphase einer Promotion wird die Frage der Betreuung geklärt sowie die Finanzierung organisiert. Häufig entsteht in dieser Zeit das Exposé für das der Dissertation zugrunde liegende Forschungsprojekt. Diese drei zentralen Aspekte behandelt der Schwerpunkt „Einstieg in die Promotion“ in der vorliegenden Ausgabe des Newsletters Uni Tübingen aktuell jeweils mit einzelnen Artikeln.

Darüber hinaus sind detaillierte Informationen zu allen Aspekten einer Promotion online im WIKI der Graduiertenakademie abrufbar.

In Zusammenhang mit der Klärung der Promotionsbetreuung ist auch die Annahme als Doktorandin oder Doktorand an der Fakultät von großer Wichtigkeit. Darüber hinaus ist individuelles Selbst- und Zeitmanagement gefordert, um das selbstorganisierte Arbeiten in der Promotionszeit von Anfang an gut zu planen und zu strukturieren. Schließlich hilft es, sich von Beginn an über typische Krisensituationen im Promotionsprozess klar zu werden. Denn Krisen gehören angesichts des zeitlichen Umfangs und der Komplexität der Promotionsprojekte in den allermeisten Fällen zu einer Promotion.

Die Annahme als Doktorandin/Doktorand an der Fakultät ist in mehrfacher Hinsicht eine rechtliche Absicherung für Promovierende und sollte kurz nach der Betreuungszusage durch eine Professorin/einen Professor erfolgen.

  1. Prüfung der Voraussetzungen

    Für die Annahme als Doktorandin/Doktorand wird an der jeweiligen Fakultät überprüft, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die formalen Voraussetzungen für die Promotion erfüllt. Falls etwa Leistungen nachzuholen sind, erfahren das die Betreffenden frühzeitig.
  2. Zusicherung der Betreuung

    Die Annahme sichert den Rechtsstatus als Doktorandin/Doktorand, indem sowohl die Fakultät als auch die Betreuerinnen und Betreuer sich verbindlich bereit erklären, die Promotion zu betreuen bzw. für die Betreuung zu sorgen. Falls eine/einer der Betreuerinnen und Betreuer – beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen – ihre/seine Betreuungsaufgaben nicht mehr leisten kann, so hat die Fakultät sicherzustellen, dass die Arbeit weiterhin an der Fakultät betreut werden kann.
  3. Gültigkeit der Promotionsordnung

    Promotionsordnungen werden, wie andere Prüfungsordnungen auch, von Zeit zu Zeit geändert. Es genügt daher nicht, wenn angehende Promovierende einmal in der Promotionsordnung nachlesen, ob sie zum Beispiel die Voraussetzungen für eine Promotion in einem bestimmten Fach erfüllen. Die Regelungen könnten sich ändern, ohne dass Promovierende davon erfahren – denn erst mit der Annahme werden Promovierende systematisch erfasst und damit für die Fakultät und die Universität sichtbar. Durch die Annahme als Promovend wird sichergestellt, dass Promovierende über Änderungen der Promotionsordnung sowie eventuelle Übergangsregelungen bei Änderungen direkt informiert werden.
  4. Stimmrecht für Doktorandenkonvente

    Mit der Neufassung des Landeshochschulgesetzes zum April 2014 wurde die Einrichtung von Doktorandenkonventen als Interessenvertretung aller zur Promotion angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden vorgesehen. Bislang waren Promovierende nicht als eigene Statusgruppe anerkannt und nur teilweise in den Universitätsgremien repräsentiert, entweder als Teil des akademischen Mittelbaus oder als Teil der Studierendenschaft. Die in Tübingen auf Fakultätsebene eingerichteten Konvente sollen diese Lücke schließen und die Interessen aller Doktorandinnen und Doktoranden – also unabhängig von der Form ihrer Anbindung an die Universität (Wissenschaftliche MitarbeiterInnen, immatrikulierte Promovierende, über Stipendien finanzierte Promovierende) – vertreten. Voraussetzung für die Teilnahme am jeweiligen Doktorandenkonvent sowie das Stimmrecht ist die Annahme als Doktorandin/Doktorand an der Fakultät.

    (Siehe auch Interview mit den Vorständen der Doktorandenkonvente in dieser Ausgabe des Newsletters sowie im Newsletter 3/2015)

Die Immatrikulation als Doktorandin/Doktorand ist hingegen freiwillig und bleibt der/dem Einzelnen überlassen – Voraussetzung für die Immatrikulation ist jedoch u.a. die Annahme als Doktorandin/Doktorand an der zuständigen Fakultät.

Eine größere Herausforderung, der viele Promovierende in der Einstiegsphase der Promotion begegnen, ist, sich den größeren zeitlichen Horizont von beispielsweise drei Jahren vorzustellen, die für Promotionen in der Regel angesetzt werden. Das ‚Umrechnen‘ von ‚bekannten Messeinheiten‘ wie etwa der Zeit, die für die Erstellung der Masterarbeit erforderlich war, sowie das Übertragen von Strategien aus der Masterphase funktionieren daher nicht ohne Weiteres.

Es ist Chance und Herausforderung zugleich, die Arbeit am Forschungsprojekt und – abhängig von Forschungsbereich und Finanzierungsform – den Arbeitstag selbst planen zu können bzw. zu müssen. Insbesondere – aber nicht nur – im geisteswissenschaftlichen Kontext besteht zudem die Gefahr der sozialen Isolation, die sich in der Folge zusätzlich in wissenschaftlicher Isolation niederschlagen kann.

Von Anfang an ist es daher wichtig, die Planung für das Forschungsprojekt mit Hilfe von Teilzielen und Meilensteinen herunter zu brechen sowie die als nächstes anstehenden Schritte zu konkretisieren. Die Projektplanung muss immer wieder korrigiert und an die Entwicklungen im Forschungsprojekt angepasst werden. Denn drei Jahre, die zu Beginn des Projekts noch nicht wirklich vorstellbar sind, können sehr schnell verrinnen.

Mindestens genauso wichtig wie die Arbeitsplanung ist auch die Planung der Pausen und weiterer Erholungszeiten wie Wochenenden und Urlaub. Das ist wichtiger Teil der Selbstfürsorge als Aspekt des Selbstmanagements. Pausen sind wichtig, um die tägliche Arbeit zu strukturieren. Freizeit und Urlaub dürfen für die längerfristige Gesundheit und das Wohlbefinden nicht fehlen.

Die Komplexität des Forschungsprojekts sowie die Durchführung über einen längeren Zeitraum bringen es mit sich, dass auch Krisen unabdingbar mit zum Promotionsprozess gehören.

So individuell diese Krisen auch ausfallen können, lassen sich doch jenseits der Fachkulturen typische Krisen identifizieren:

Unabhängig davon, um welche Art von Krise es sich handelt, empfiehlt sich der Austausch mit anderen Promovierenden. Kontakt zu und regelmäßige Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen, die zwar zu anderen Themen arbeiten, aber letztlich vor vergleichbaren Herausforderungen stehen, sollte von Beginn der Promotion an in den Blick genommen und aktiv gesucht und betrieben werden – im Idealfall noch vor der ersten Krise. Das kann im Promotionsprozess die soziale Isolation ebenso verhindern wie z.B. die wissenschaftliche Isolation. Insbesondere können damit sowohl eigene Erfahrungen relativiert werden als auch neue Handlungsstrategien kennen gelernt und für die eigene Situation adaptiert werden, um eine Krise zu bewältigen.

Vernetzungsmöglichkeiten bieten sich über den Doktorandenkonvent an der eigenen Fakultät (Stammtischtermine u.a. Aktivitäten), fachübergreifend durch die Teilnahme an Veranstaltungen der Graduiertenakademie oder bundesweit durch Kontakt zu umfassenderen Netzwerken für Promovierende.

Sibel Vurgun

Literatur:

Fiedler, Werner; Hebecker, Eike: „Promotionskrisen und ihre Bewältigung - Empfehlungen zur zielführenden Planung und ergebnisorientierten Gestaltung des Promotionsverlaufs“. In: Neues Handbuch Hochschullehre / Hrsg.: Brigitte Berendt et al. - Berlin, Stuttgart, Berlin: DUZ Medienhaus, Raabe (anfangs), Raabe (bis zur 73. Erg.-Lfg.). - (2005), S.1-16. Der Volltext ist abrufbar im Uni-Netz der Universität (Netz der UB, Arbeits-PC im Uni-Netz, externe Einwahl mit VPN-Client) über folgende URL: http://www.nhhl-bibliothek.de/index.php?option=com_docman&task=doc_details&gid=243&Itemid=150 [zuletzt abgerufen am 27.05.2016]