Eine zentrale rechtliche und ethische Voraussetzung für Forschung und Lehre ist, dass Wissenschaftler unbeeinflusst arbeiten können. Dies ist nicht mehr gewährleistet, wenn sie wegen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschung oder Lehre angegriffen, also beleidigt, bedroht, psychisch unter Druck gesetzt oder gar körperlich attackiert werden.
Das Thema betrifft auch andere Berufsgruppen, deren Angehörige aus berufsbezogenen Gründen angegriffen werden: Politiker, Polizeibeamte, Richter, insbesondere Familienrichter, und Staatsanwälte, (neuerdings) Ärzte und Pflegende, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, Lehrer, Verwaltungspersonal in Behörden und Ämtern, etwa Finanzämtern, Jugend- und Sozialämtern, Arbeitsämtern und Jobcentern.