Juristische Fakultät

Professor Dr. Thomas Finkenauer

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht

Wintersemester 2025/26

Grundkurs Zivilrecht I (WS/SS P; mit Fallbesprechungen )

Die Vorlesung führt in das Zivilrecht ein, also in eines der drei Hauptfächer des juristischen Studiums. Sie wird als Lehrver­anstaltung mit sechs Wochenstunden gehalten und im Sommersemester in Verbindung mit der Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger fortgesetzt.
Die Aufgabe und Funktion des Privatrechts in der Rechtsordnung ist Gegenstand dieser Vorlesung. Bei einem Überblick über das BGB insgesamt wird vor allem die Rechtsgeschäftslehre näher behandelt, wobei auch Probleme des Schuldrechts und Sachenrechts zur Sprache kommen. Dadurch werden die Teilnehmer auch mit der Technik der juristischen Fallbearbeitung und dem Anspruchsaufbau als deren methodischem Schlüssel bekanntgemacht.

Die Aneignung der Grundlagen des Zivilrechts setzt regelmäßigen Vorlesungsbesuch ebenso voraus wie gründliche Vor- und Nacharbeit. Vorlesungsbegleitend halten die Assistenten der Fakultät Fallbesprechungen ab.

Auf die Literatur wid in der Veranstaltung hingewiesen.

Termine:

 

 

Beginn:

 

Ort:

Mittwoch, 10-12 c.t.

Donnerstag, 10-12 c.t.

Freitag, 10-12 c.t.

15.10.2025

 

AUDIMAX                                                                    

 

Link:

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Römische Rechtsgeschichte (mit Abschlussklausur) (WS/SS P/G und SPP 3a und SPW 3c)

Große Teile der modernen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen gehen auf das römische Recht zurück und sind vom römischen Rechtsdenken bestimmt. Das römische Recht ist das bisher einzige gesamteuropäische Recht, das deshalb auch die Grundlage für die Kodifikation eines europäischen Zivilgesetzbuchs bilden wird. Die Wirkungsgeschichte des römischen Rechts ist die Geschichte seines Erfolges. Sie reicht von den Anfängen der XII Tafeln (um 450 v. Chr.) über seinen klassischen Höhepunkt im zweiten Jahrhundert n. Chr. bis zum Corpus iuris civilis, der berühmten Kodifikation des Kaisers Justinian I. aus den Jahren 533-534, die das römische Recht der Nachwelt vermittelte.
Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich
Literatur:
Kunkel/Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Aufl. 2005; Kaser, Römische Rechtsgeschichte, 2. Aufl. 1967; Waldstein/Rainer, Römische Rechtsgeschichte, 12. Aufl. 2024

Termin:

 

Beginn:

 

Ort:

Donnerstag, 14-16 c.t.

 

16.10.2025

 

Hörsaal 14                                                

 

Link zum Kursinhalt:

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Römisches Personen- und Erbrecht (WS SPP 3a)

Das römische Personenrecht ist entscheidend für das Verständnis des römischen Vermögensrechts. In den römischen Rechtsquellen hat darunter das Erbrecht eine zentrale Bedeutung.

Es werden die verschiedenen Institutionen des römischen Personen- und Erbrechts behandelt.

Literatur:

Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 22. Aufl. 2021

Termin:

 

Beginn:

 

Ort:

Mittwoch, 12.00 -13.30 s.t.

 

15.10.2025

 

Hörsaal 06                                                                         

 

Link zum Kursinhalt:

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