Übersicht über die erforderlichen Prüfungen
Islamische Theologie (B.Theol.)
Orientierungsprüfung
Frist | Ende zweites Semester |
Umfang | - Sprachmodul I - Einführungsmodul I |
StPrO | AT § 7-10 BT §8 |
Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen der oben genannten Module bestanden sind.
Wiederholungsprüfungen müssen bis spätestens zum Ende des 3. Semesters erfolgreich abgelegt worden sein, sonst erlischt Ihr Prüfungsanspruch.
Bitte bedenken Sie, dass das Versäumen der Frist zum Verlust des Prüfungsanspruchs führt!
Zwischenprüfung
Frist | Ende viertes Semester |
Umfang | - Sprachmodul II - Aufbaumodul IV |
StPrO | AT § 11-14 BT § 9 |
Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen der oben genannten Module bestanden sind.
Die Prüfungsleistungen können zwei mal wiederholt werden.
Die Wiederholungsprüfungen müssen bis spätestens zum Ende des 6. Semesters erfolgreich abgelegt worden sein, sonst erlischt Ihr Prüfungsanspruch.
Bachelorprüfung
Frist | - |
Umfang | Bachelorarbeit (Bearbeitungszeit 10 Wochen) Erwerb der in der StPrO geforderten 240 ECTS |
StPrO | AT § 15 - 16, 23 - 25, 28 - 32 BT § 10 - 12 |
Islamische Religionslehre (B.Ed.)
Orientierungsprüfung
Keine vorgesehen
Zwischenprüfung
Keine Vorgesehen
Bachelorprüfung
Frist | - |
Umfang | Bachelorarbeit (Bearbeitungszeit 5 Wochen) Erwerb der in der StPrO geforderten 180 ECTS |
StPO | AT § 7 - 8a, 15 - 17, 21 BT § 6-8 |
Die Bachelor-Prüfung ist bestanden, wenn diese erfolgreich erbracht wurden. Im jeweiligen Besonderen Teil bzw. dem Modulhandbuch ist geregelt, in welchen Modulen endnotenrelevante studienbegleitende Prüfungsleistungen zu erbringen sind.
Islamische Religionslehre (Staatsexamen)
Orientierungsprüfung
Frist | Ende 2. Semester |
Umfang | ein Modul aus EKW, EHW |
GymPO I | § 20 |
Die Orientierungsprüfung ist in den beiden Hauptfächern sowie in dem Fach abzulegen, das als wissenschaftliches Fach (Hauptfach oder Beifach) in Verbindung mit einem künstlerischen Fach studiert wird.
Sie ist nicht abzulegen in Erweiterungsfächern.
Etwaige Wiederholungsprüfungen müssen bis spätestens zum Ende des 3. Semesters erfolgreich abgelegt worden sein, sonst erlischt Ihr Prüfungsanspruch für dieses Fach.
Zwischenprüfung
Frist | Ende 4. Semester |
Umfang | Module EKW, EHW, EIG, EIR |
GymPOI | § 21 |
Etwaige Wiederholungsprüfungen müssen bis spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des 7. Fachsemesters erfolgreich abgelegt worden sein, sonst erlischt Ihr Prüfungsanspruch für dieses Fach.
Für den Erwerb von Sprachkenntnissen kann eine Verlängerung der Frist für die Zwischenprüfung gewährt werden. Der Antrag auf Fristverlängerung ist spätestens im 4. Fachsemester an den Prüfungsausschuss zu richten. Dem Antrag ist ein Nachweis über den Erwerb der Sprachkenntnisse beizulegen (Sprachprüfungszeugnis oder Kursbescheinigung).
Islamische Theologie im europäischen Kontext
Masterprüfung
Frist | - |
Umfang | Masterarbeit |
StPrO | AT § 17 BT § 8 - 10 |
Die Masterarbeit kann einmal wiederholt werden.