Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) (data center)

bwIT-Allianz für die Wissenschaft (bwIT-AW)

Geschäftsstelle

Die bwIT-AW ist eine Kooperation der Hochschulen Baden-Württembergs, um die Bereitstellung und Erbringung von IT-Services zu fördern, zu erweitern und zu verbessern, insbesondere eine bestmögliche Nutzung der Hochschuleinrichtungen für Forschung, Lehre, Administration und Studium zu erreichen.

Ziele der bwIT-AW

  • Einfacher Austausch von IT-Services unter den Hochschulen Baden-Württembergs auf gesicherter Rechtsgrundlage.
  • Schlanker Kooperationsrahmen für alle Hochschulen Baden-Württembergs als formaler Nutzungsrahmen für IT-Services im Land.
  • Wettbewerbsfähigkeit des Gesamtsystems stärken, durch gezielteres Heben von Synergien.

Geschäftsführung

Nils Model, LL.M. LL.M. MBA (Q/Washington, DC)
ZDV, Wächterstraße 76, 72074 Tübingen (1.103)
Telefon: 29-70327
E-Mail: bwit-awspam prevention@uni-tuebingen.de
Fax: +49-7071-29-5912

Sekretariat

Donjeta Rama
ZDV, Wächterstraße 76, 72074 Tübingen (1.106)
Telefon: 29-70201
E-Mail: sekretariatspam prevention@zdv.uni-tuebingen.de
Fax: +49-7071-29-5912

Sollten freie Stellen zu belegen sein, finden Sie diese unter Stellenangebote.

Wie trete ich der bwIT-AW bei?

Die bwIT-AW ist nicht rechtlich selbstständig. Der Beitritt zur bwIT-AW erfolgt daher durch Vertragsbeitritt Ihrer Hochschule zur entsprechenden Rahmenkooperationsvereinbarung. Der Vertragsbeitritt ist ausschließlich für staatliche Hochschulen gemäß § 1 Abs. 2 LHG BW eröffnet. Um den Vertragsbeitritt einzuleiten und die entsprechenden Dokumente für einen Vertragsbeitritt zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsführung auf. Damit ein Vertragsbeitritt zur bwIT-AW wirksam ist, muss sichergestellt sein, dass der Vertragsbeitritt zur korrekten Rahmenvereinbarung erfolgt. 

Wie bringe ich IT-Services in die bwIT-AW ein?

Um IT-Services innerhalb der bwIT-AW anbieten zu können, muss Ihre Hochschule zunächst der Rahmenkooperationsvereinbarung beigetreten sein. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit der Geschäftsführung auf. Das standardisierte Vorgehen hierfür ist innerhalb der Rahmenkooperationsvereinbarung und den Anlagen geregelt.

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