Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) (data center)

Benutzungs- und Gebührenordnung

Benutzungsordnung des ZDV

Gebührenordnung des ZDV

vom 21.06.2007

Das ZDV unterscheidet bei der Gebührenordnung sechs verschiedene Benutzergruppen. Falls Sie wissen wollen, was ein Dienst des ZDV kostet, müssen Sie sich zunächst in einer der aufgelisteten Gruppen wiederfinden und diese dann anklicken.

Benutzergruppe 1 Mitglieder der Universität sowie andere Einrichtungen gemäß §7 Abs. 1 der Benutzungs- und Verwaltungsordnung des ZDV vom August 2003.
Benutzergruppe 2 Mitglieder anderer Hochschulen des Landes.
Benutzergruppe 3 Angehörige anderer Einrichtungen des Landes sowie überwiegend vom Land geförderte Einrichtungen.
Benutzergruppe 4 Hochschulen und Einrichtungen des Bundes und anderer Länder sowie überrweigend aus öffentlichen Mitteln geförderte Einrichtungen.
Benutzergruppe 5 Mitglieder der Hochschule im Rahmen einer Nebentätigkeit.
Benutzergruppe 6 Sonstige Personen und Einrichtungen.