Center for Islamic Theology

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21.10.2019

Vorläufige Lehrerlaubnis im Fach Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung

Wichtige Informationen für angehende Lehrkräfte

Im angehängten Schreiben teilt das Land Baden-Württemberg mit, dass am 25.07.2019 in einem Vertrag mit dem Landesverband der islamischen Kulturzentren und der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken vereinbart wurde, dass ab sofort Anwärterinnen und Anwärter bzw. Referendarinnen und Referendare, die im Vorbereitungsdienst im Fach Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung ausgebildet werden sollen, eine vorläufige Lehrbefugnis durch die Stiftung Sunnitischer Schulrat - Stiftung des öffentlichen Rechts benötigen. Diese wird in einem vereinfachten Verfahren erteilt, wenn die Bewerberinnen und Bewerber erklären, dass sie dem sunnitischen Islam zugehörig sind.

Weitere Regelungen diesbezüglich können dem Anhang entnommen werden.

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