Islamische Theologie (B.Theol.)
Orientierungsprüfung
Frist | Ende zweites Semester |
Umfang | - Sprachmodul I - Einführungsmodul I |
StPrO | AT § 7-10 BT §8 |
Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen der oben genannten Module bestanden sind.
Wiederholungsprüfungen müssen bis spätestens zum Ende des 3. Semesters erfolgreich abgelegt worden sein, sonst erlischt Ihr Prüfungsanspruch.
Bitte bedenken Sie, dass das Versäumen der Frist zum Verlust des Prüfungsanspruchs führt!
Zwischenprüfung
Frist | Ende viertes Semester |
Umfang | - Sprachmodul II - Aufbaumodul IV |
StPrO | AT § 11-14 BT § 9 |
Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen der oben genannten Module bestanden sind.
Die Prüfungsleistungen können zwei mal wiederholt werden.
Die Wiederholungsprüfungen müssen bis spätestens zum Ende des 6. Semesters erfolgreich abgelegt worden sein, sonst erlischt Ihr Prüfungsanspruch.
Frist | - |
Umfang | Bachelorarbeit (Bearbeitungszeit 10 Wochen) Erwerb der in der StPrO geforderten 240 ECTS |
StPrO | AT § 15 - 16, 23 - 25, 28 - 32 BT § 10 - 12 |