Center for Islamic Theology

Übersicht über die erforderlichen Prüfungen

Islamische Theologie (B.Theol.)

Orientierungsprüfung

FristEnde zweites Semester
Umfang

- Sprachmodul I

- Einführungsmodul I

StPrO

AT § 7-10

BT §8

Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen der oben genannten Module bestanden sind.

Wiederholungsprüfungen müssen bis spätestens zum Ende des 3. Semesters erfolgreich abgelegt worden sein, sonst erlischt Ihr Prüfungsanspruch.

Bitte bedenken Sie, dass das Versäumen der Frist zum Verlust des Prüfungsanspruchs führt!

Zwischenprüfung

FristEnde viertes Semester
Umfang

- Sprachmodul II

- Aufbaumodul IV

StPrO

AT § 11-14

BT § 9

Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen der oben genannten Module bestanden sind.

Die Prüfungsleistungen können zwei mal wiederholt werden.

Die Wiederholungsprüfungen müssen bis spätestens zum Ende des 6. Semesters erfolgreich abgelegt worden sein, sonst erlischt Ihr Prüfungsanspruch.

Bachelorprüfung

Frist-
Umfang

Bachelorarbeit (Bearbeitungszeit 10 Wochen)

Erwerb der in der StPrO geforderten 240 ECTS

StPrO

AT § 15 - 16, 23 - 25, 28 - 32

BT § 10 - 12

 


Islamische Religionslehre (B.Ed.)

Orientierungsprüfung

Keine vorgesehen

Zwischenprüfung

Keine Vorgesehen

Bachelorprüfung

Frist-
Umfang

Bachelorarbeit (Bearbeitungszeit 5 Wochen)

Erwerb der in der StPrO geforderten 180 ECTS
StPrO

StPOAT § 7 - 8a, 15 - 17, 21
BT § 6-8

​Die Bachelor-Prüfung ist bestanden, wenn diese erfolgreich erbracht wurden. Im jeweiligen Besonderen Teil bzw. dem Modulhandbuch ist geregelt, in welchen Modulen endnotenrelevante studienbegleitende Prüfungsleistungen zu erbringen sind.


Islamische Religionslehre (Staatsexamen)

Orientierungsprüfung

FristEnde 2. Semester
Umfangein Modul aus EKW, EHW
GymPO I§ 20

Die Orientierungsprüfung ist in den beiden Hauptfächern sowie in dem Fach abzulegen, das als wissenschaftliches Fach (Hauptfach oder Beifach) in Verbindung mit einem künstlerischen Fach studiert wird.
Sie ist nicht abzulegen in Erweiterungsfächern.

Etwaige Wiederholungsprüfungen müssen bis spätestens zum Ende des 3. Semesters erfolgreich abgelegt worden sein, sonst erlischt Ihr Prüfungsanspruch für dieses Fach.

Zwischenprüfung

FristEnde 4. Semester
UmfangModule EKW, EHW, EIG, EIR
GymPOI§ 21

Etwaige Wiederholungsprüfungen müssen bis spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des 7. Fachsemesters erfolgreich abgelegt worden sein, sonst erlischt Ihr Prüfungsanspruch für dieses Fach.

Für den Erwerb von Sprachkenntnissen kann eine Verlängerung der Frist für die Zwischenprüfung gewährt werden. Der Antrag auf Fristverlängerung ist spätestens im 4. Fachsemester an den Prüfungsausschuss zu richten. Dem Antrag ist ein Nachweis über den Erwerb der Sprachkenntnisse beizulegen (Sprachprüfungszeugnis oder Kursbescheinigung).


Islamische Theologie im europäischen Kontext

Masterprüfung

Frist-
UmfangMasterarbeit
StPrO

AT § 17

BT § 8 - 10

Die Masterarbeit kann einmal wiederholt werden.