Römische Rechtsgeschichte (mit Abschlussklausur) (WS/SS P/G und SPP 3a und SPW 3c)
Große Teile der modernen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen gehen auf das römische Recht zurück und sind vom römischen Rechtsdenken bestimmt. Das römische Recht ist das bisher einzige gesamteuropäische Recht, das deshalb auch die Grundlage für die Kodifikation eines europäischen Zivilgesetzbuchs bilden wird. Die Wirkungsgeschichte des römischen Rechts ist die Geschichte seines Erfolges. Sie reicht von den Anfängen der XII Tafeln (um 450 v. Chr.) über seinen klassischen Höhepunkt im zweiten Jahrhundert n. Chr. bis zum Corpus iuris civilis, der berühmten Kodifikation des Kaisers Justinian I. aus den Jahren 533-534, die das römische Recht der Nachwelt vermittelte. Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich Literatur: Kunkel/Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Aufl. 2005; Kaser, Römische Rechtsgeschichte, 2. Aufl. 1967; Waldstein/Rainer, Römische Rechtsgeschichte, 12. Aufl. 2024
Sachen- und Kreditsicherungsrecht Teil I: Sachenrecht I (WS P)
Das Sachenrecht ist eine der Kernmaterien des BGB und Pflichtfach des Examens. Die Vorlesung dient der Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse und stellt das sachenrechtliche System in seiner Gänze dar.
Literatur:
Zur Vorbereitung:
Wieling, Hans Josef/Finkenauer, Thomas, Sachenrecht, 6. Aufl., Berlin 2020.
Zur Vertiefung:
Wieling, Hans Josef, Sachenrecht I (Handbuch), 2. Aufl., Heidelberg u. a. 2006; Westermann, Harry/Westermann, Harm Peter/Dieter Eickmann, Sachenrecht, 8. Aufl., Heidelberg 2011.
Auf weitere Literatur wid in der Veranstaltung hingewiesen.
Das römische Personenrecht ist entscheidend für das Verständnis des römischen Vermögensrechts. In den römischen Rechtsquellen hat darunter das Erbrecht eine zentrale Bedeutung.
Es werden die verschiedenen Institutionen des römischen Personen- und Erbrechts behandelt.
Blockseminar: Leben und Wirtschaften auf Pump - Kredit und Luxusbekämpfung im antiken Rom (WS SPW 3a)
Das Blockseminar wird voraussichtlich gegen Ende Januar stattfinden. Eine Vorbesprechung findet am Mittwoch, den 30.10., um 18 Uhr s.t. in Raum 220 statt. Hervorragende Arbeiten können auf einem internationalen Seminar vorgestellt werden. Die Veranstaltung steht Studierenden aller Semester offen, Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich. Begleitend wird im Wintersemester ein Proseminar angeboten; der genaue Termin hierfür wird noch bekanntgegeben.
Folgende Themen können vergeben werden:
1. Die Begriffsgeschichte von credere, creditor, creditum 2. Der Eigentumsvorbehalt im Römischen Recht 3. Die Zahlung mit fremdem Geld 4. Die Stipulation an einen Dritten auf Anweisung des Gläubigers 5. Der Kreditauftrag 6. Das Erfordernis der Übereignung beim mutuum 7. Der Nießbrauch an Geld 8. Das SC Macedonianum 9. Das Verbot der lex commissoria 10. Die Mehrfachverpfändung 11. Die lex Cincia de donis et muneribus 12. Senatsausstoßung wegen luxuria