Prof. Dr. Martin Nettesheim ist seit 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. Zugleich übernahm er die Leitung des Tuebingen University Center for International Economic Law (TURCIEL). Seit 2015 ist er Permanent Visiting Fellow am Institute for European Studies der University of California at Berkeley. Prof. Nettesheim lehrte als Gastprofessor an Universitäten u.a. in Berkeley, Miami, Nanjing und Kyoto Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht. Er war von 2003 bis 2005 Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Er ist Herausgeber des Großkommentars zum EU-Recht (Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 3. Bd., 2022, ca. 6000 Seiten), Mitautor eines Lehrbuchs zum Europarecht (Europarecht, 9. Auflage 2021) und Verfasser zahlreicher Aufsätze und Beiträge zum Europarecht, Völkerrecht und Verfassungsrecht.
Prof. Dr. Martin Nettesheim studierte von 1983 bis 1988 Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft an der Universität Freiburg im Breisgau und der Freien Universität Berlin. Nach einem einjährigen Forschungsaufenthalt an der University of Michigan in Ann Arbor absolvierte er das Referendariat, 1993 die Promotion. In der Zeit von 1994 bis 1999 war Nettesheim als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Völker- und Europarecht an der Freien Universität Berlin und als Lehrbeauftragter für Europarecht an der Universität Potsdam tätig.