Uni-Tübingen

Studiengebühren
Formulare und Anträge

1) Ausnahmen

2) Befreiungen

Gemäß Landeshochschulgebührengesetz müssen die Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit vorliegen, also zum Sommersemester 2026 bis 13. April 2026

Ein Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr entbindet Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht.

Bitte reichen Sie die Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr möglichst frühzeitig ein, damit über eine Befreiung bis zum Beginn des Sommersemesters 2026 entschieden ist (Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen). Andernfalls müssen Sie die Gebühr zunächst entrichten, um rechtzeitig zum Sommersemesters 2026 (1. April 2026 bis 30. September 2026) immatrikuliert zu sein. Im Fall der Befreiung wird die Studiengebühr zurückerstattet.

3) Sonstiges