Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt

​​​​​​​Hitze - Kälte: Temperaturen am Arbeitsplatz

In Gebäuden mit unzureichender Dämmung, Fenstern ohne Wärmeschutzverglasung oder ungedämmten Dächern, sowie in Gebäuden mit großen Glasflächen, hohen inneren Wärmelasten oder in Räumen mit Klimatisierung kann es zu unangemessenen Temperaturen am Arbeitsplatz kommen.

Werden diese Temperaturen an einem Arbeitsplatz über- oder unterschritten, so ist durch die Vorgesetzten eine Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmen zur Abhilfe gemäß des TOP-Prinzips, zu erstellen. Für die erhöhten Temperaturen steht neben der Gefährdungsbeurteilung Büro eine ausführliche ergänzende Gefährdungsbeurteilung für erhöhte Temperaturen zur Verfügung: 


Handelt es sich um ein technisches Problem mit der Heizung, der Lüftungsanlage oder der Klimatisierung, so ist die Leitwarte des tba zu verständigen. Dies erfolgt unter Nennung Ihres Problems, der Gebäudeadresse und der Raumnummer, entweder online über die Störungsmeldung oder telefonisch:

https://www.tba-ukt.de/meldung/

Telefondienst der Leitwarte des tba: 07071 29-77171


In den meisten Fällen kann eine individuelle Lösung vor Ort gefunden werden. Sollte dies jedoch für Ihren Arbeitsplatz nicht möglich sein, so wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihres Problems, der Gebäudeadresse und der Raumnummer an die jeweils zutreffende E-Mail-Adresse:

hitzespam prevention@uni-tuebingen.de
kaeltespam prevention@uni-tuebingen.de

Beratung zu Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz sowie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit: arbeitsschutzspam prevention@uni-tuebingen.de

Gemäß den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 3.5) bestehen bei sommerlicher Hitze folgende Temperaturgrenzen:


ASR A3.5: Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C

  • Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
  • In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen. In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden. Zum Beispiel wenn:
    • schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,
    • besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder 
    • hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.
  • Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen (TOP-Prinzip) vor.

Bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen vorhanden sind, können gemäß ASR A3.5 folgende beispielhafte Maßnahmen umgesetzt werden: 

Im Regelfall ist Leitungswasser zum Trinken geeignet. Weiterführende Informationen werden im Trinkwassermerkblatt UT und unter der Rubrik Trinkwasserqualität UT gegeben. Dort sind auch die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen abrufbar und eine gezielte Kontaktaufnahme möglich.


Weitere Informationen: 

In der Vereinbarung zu Temperaturen am Arbeitsplatz zwischen der Dienststelle und dem Personalrat sind wesentliche Aspekte geregelt

Vereinbarung zu Temperaturen am Arbeitsplatz (07/2018)

Verfahrensprotokoll als Anlage 1 zur Dienstvereinbarung Temperaturen am Arbeitsplatz

Fallbeispiele: