Bau, Arbeitssicherheit und Umwelt

​​​​​​​Hitze - Kälte: Temperaturen am Arbeitsplatz

In Gebäuden mit unzureichender Dämmung, Fenstern ohne Wärmeschutzverglasung oder ungedämmten Dächern, sowie in Gebäuden mit großen Glasflächen, hohen inneren Wärmelasten oder in Räumen mit Klimatisierung kann es zu unangemessenen Temperaturen am Arbeitsplatz kommen. In den meisten Fällen kann eine individuelle Lösung vor Ort gefunden werden. Sollte dies jedoch für Ihren Arbeitsplatz nicht möglich sein, so wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihres Problems, der Gebäudeadresse und der Raumnummer an die jeweils zutreffende E-Mail-Adresse:

hitzespam prevention@uni-tuebingen.de
kaeltespam prevention@uni-tuebingen.de

Handelt es sich um ein technisches Problem mit der Heizung, der Lüftungsanlage oder der Klimatisierung, so ist die Leitwarte des tba zu verständigen. Dies erfolgt unter Nennung Ihres Problems, der Gebäudeadresse und der Raumnummer, entweder online über die Störungsmeldung oder telefonisch:

https://www.tba-ukt.de/meldung/

Telefondienst der Leitwarte des tba: 07071 29-77171

Werden diese Temperaturen an einem Arbeitsplatz überschritten, so ist durch die Vorgesetzten eine Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmen zur Abhilfe gemäß des TOP-Prinzips, zu erstellen:

Beauftragter für Hitze & Kälte, sowie Ansprechpartner:

Tobias Eder, 07071 29-73557

Gemäß den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 3.5) bestehen bei sommerlicher Hitze folgende Temperaturgrenzen:


ASR A3.5: Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C

  • Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
  • In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen. In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden. Zum Beispiel wenn:
    • schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,
    • besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder 
    • hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.
  • Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen (TOP-Prinzip) vor.

Bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen vorhanden sind, können gemäß ASR A3.5 folgende beispielhafte Maßnahmen umgesetzt werden: 


Weitere Informationen: 

In der Vereinbarung zu Temperaturen am Arbeitsplatz zwischen der Dienststelle und dem Personalrat sind wesentliche Aspekte geregelt

Vereinbarung zu Temperaturen am Arbeitsplatz (07/2018)

Halbjährlich findet ein Runder Tisch zu den Themen Hitze und Kälte an der Uni Tübingen statt. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus dem Personalrat, dem Kanzler der Universität, sowie der Bauabteilung und dem Hitze-/ Kältebeauftragten zusammen. Durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ist das Gremium bestrebt in jedem Hitze- und Kältefall eine bestmögliche Lösung zu generieren.

Fallbeispiele: