Philosophische Fakultät

Fördermaßnahmen

1. Förderung der Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie

„Mehr Zeit“ – Hilfskraftmittel zur Unterstützung von Habilitierenden mit Kindern

Ziel des Programmes „Mehr Zeit“ ist es, durch die Finanzierung einer wissenschaftlichen Hilfskraft das für die Wissenschaft einsetzbare Zeitbudget von Habilitierenden mit Kind/ern zu erhöhen. Anträge hierfür können entweder bis zum 10. Januar oder zum 01. Juli eingereicht werden. Beginn der Förderung ist der 1. April bzw. der 1. Oktober, die Laufzeit beträgt 6 Monate.

Antragsformular; jüngste Ausschreibung

Familiengerechte Rahmenbedingungen bei Tagungen an der Fakultät

Eine Kinderbetreuung bei Tagungen ermöglicht bzw. erleichtert manchen Eltern die Teilnahme und ist somit ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Berufstätigkeit und Familie. Für Tagungen, die an der Fakultät stattfinden, kann das Kinderzimmer im Brechtbau kostenlos genutzt werden. Ein Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung kann beantragt werden. Eine qualifizierte Betreuung der Kinder sowie der notwendige Versicherungsschutz müssen von den Antragstellenden selbst gewährleistet werden.

Kinderzimmer im Brechtbau

Das Kinderzimmer im Brechtbau kann vonsteht Studierenden und Mitarbeiter/innennden zur kurzzeitigen Betreuung Kinderbetreuung ihrer Kinder privat genutzt werdenzur Verfügung. Für eine Betreuungsperson muss ggf. selbst Sorge getragen werden. Bei Bedarf steht das Zimmer auch während der Schwangerschaft als Ruheraum zur Verfügung. Der Raum wurde mit Mitteln der Gleichstellungskommission hergerichtet und bietet einen Wickeltisch, eine Liege, einen Arbeitsplatz mit Schreibtisch und Platz für Kleinkinder zum Spielen.

Wenn Sie den Raum nutzen möchten, füllen Sie bitte das Antragsformular für eine Nutzung als Kinderzimmer bzw. als Ruheraums aus und schicken es unterschrieben per Post oder per Mail an gleichstellungspam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de. Sie werden daraufhin in die Liste der Nutzungsberechtigten aufgenommen. Die Liste liegt der Aufsicht der Brechtbaubibliothek vor, die Ihnen gegen Vorlage Ihres Studierenden- oder Mitarbeitendenausweises bei Bedarf den Schlüssel aushändigt. Die Nutzungsberechtigung gilt zunächst für drei Jahre (Kinderzimmer) bzw. ein Jahr (Ruheraum) und kann anschließend verlängert werden; bitte schicken Sie uns hierzu erneut das ausgefüllte Formular mit Ihren aktuellen Nutzerdaten zu.

Mehr Familienzimmer der Universität Tübingen sowie weitere Informationen zum Thema Familienleben auf dem Campus finden Sie auf der Homepage des Team Equity.

2. Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen

Kostenzuschüsse für die Teilnahme an Konferenzen und Tagungen, die Durchführung von Feldforschungen, längere Aufenthalte in Fachbibliotheken und Archivbesuche

Nachwuchswissenschaftlerinnen sollen durch die Teilnahme an Tagungen und Konferenzen motiviert werden, Netzwerke zu knüpfen und ihre wissenschaftliche Karriere zu verfolgen. Anteilig gefördert werden können entsprechende Teilnahme-/ Nutzungs-/ Eintrittsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten (keine Kosten für Verpflegung) für den Besuch von fachlichen Konferenzen und Tagungen, bei denen ein eigener Vortrag gehalten wird (keine Gastvorträge auf Einladung), für die Durchführung von Feldforschungen, für längere Aufenthalte in Fachbibliotheken, für Archivbesuche und für die aktive Teilnahme an kostenpflichtigen Angeboten der Graduiertenakademie. Bei der Antragstellung sollte der Bezug zum Dissertations- bzw. Habilitationsprojekt deutlich gemacht werden.
Fallen durch die Reise Betreuungskosten für ein minderjähriges Kind an, kann im Einzelfall eine höhere Erstattung erfolgen (Einzelfallentscheidung der Kommission, ggf. dem Antrag bitte einen Nachweis für die Mitreise des Kindes und eine Geburtsurkunde beilegen; Achtung: Aus formalen Gründen können nur Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden, keine Reisekosten für ein Kind oder eine Betreuungsperson!).
Reisen mit dem Privat-KFZ können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt per Email an gleichstellungspam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de. Die Kommission tagt in der Regel Mitte Juli, Ende Oktober und Mitte Januar. Um jeweils berücksichtigt zu werden, müssen Anträge bis zum 01. Juli oder zum 20. Oktober oder 10. Januar eingegangen sein.
Antragsformular

Kostenzuschüsse für die Teilnahme an Weiterbildungsseminaren

Gefördert wird die Teilnahme an überfachlichen Weiterbildungsseminaren für Nachwuchswissenschaftlerinnen oder deren Organisation zu Themen der Karriereentwicklung in der Wissenschaft (z.B. zur Drittmitteleinwerbung, zur Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft, zu Hochschuldidaktik, zu Verhandlungsstrategien, zu interkultureller Kompetenz etc.). Anträge können jederzeit von Nachwuchswissenschaftlerinnen gestellt werden, die ein solches Weiterbildungsseminar organisieren oder daran teilnehmen möchten. Die Finanzierung kann von der Gleichstellungskommission bezuschusst werden.

Antragsformular

3. Teaching Equality Programm (TEA)

Lehraufträge

Die Gleichstellungskommission fördert die Integration von Themen, welche die Rolle des Geschlechts und das Verhältnis der Geschlechter zueinander reflektieren, in Forschung und Lehre durch die Vergabe von Lehraufträgen. Über das Teaching Equality Programm (TEA) werden Lehraufträge in allen Fachbereichen finanziert, die einen entsprechenden Schwerpunkt setzen. Anträge einreichen können interessierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die ein Seminar an der Fakultät leiten wollen sowie Institute und Fächer, in denen geschlechtsbezogene Themen unterrepräsentiert sind.

Jüngste Ausschreibung  

Tagungen und Ringvorlesungen

Die Gleichstellungskommission begrüßt die Veranstaltung von Tagungen oder Ringvorlesungen mit einem deutlichen Schwerpunkt auf geschlechtsbezogenen Themen. Anteilig gefördert werden können Reisekosten und ggf. Vortragshonorare.

Praxisvorträge

Um nicht nur erfolgreich zu studieren, sondern auch die eigene Karriere strategisch zu planen, brauchen Studentinnen Einblicke in Berufsperspektiven. Praxisvorträge von Frauen aus verschiedenen Arbeitsfeldern sollen aufzeigen, welche beruflichen Chancen sich bieten und wie verschiedene individuelle Karriereverläufe von Frauen aussehen können. Sie sollen Studentinnen anregen, ihr Berufsleben sinnvoll zu planen. Die Praxisvorträge werden aus Teaching Equality-Mitteln vergütet. Anträge stellen können Studierende und alle Angehörigen der Universität.

4. Druckkostenzuschüsse

Druckkostenzuschüsse für Qualifikationsschriften

Die Gleichstellungskommission der Philosophischen Fakultät gewährt seit Sommer 2016 Druckkostenzuschüsse für Qualifikationsschriften, in denen das Thema Gender im Mittelpunkt steht und die bevorzugt open access publiziert werden. Ebenfalls kann für nicht-deutschsprachige Qualifikationsschriften oder andere Publikationen eine Bezuschussung des fremdsprachigen proof-reading und Lektorats beantragt werden. Die Antrags-Deadlines sind der 10.01. und der 01.07. eines jeden Jahres. Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag, eine kurze Zusammenfassung Ihrer Arbeit, die Gutachten, das Inhaltsverzeichnis sowie einen Kostenvoranschlag seitens des Verlags ein.