Philosophische Fakultät

Aufgaben des Doktorandenkonvents

Vorstand

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern: Dem_Der Vorsitzenden, dem_der stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Jedes Mitglied des Konvents kann in einer öffentlichen Wahl bei der Vollversammlung in den Vorstand gewählt werden. Es ist wichtig, die Fächervielfalt der Fakultät auch im Vorstand zu repräsentieren, deshalb sollten die Mitglieder möglichst aus unterschiedlichen Fächern kommen.

Der Vorstand organisiert die Arbeit des Konvents, nimmt Anfragen an den Konvent entgegen und informiert die Mitglieder des Konvents über seine Aktivitäten sowie aktuelle, die Doktoranden_Doktorandinnen der Fakultät betreffenden Belange. Er spricht weiterhin Empfehlungen an die Organe der Universität in allen die Doktoranden_Doktorandinnen betreffenden Belangen aus, beispielsweise was die Promotionsordnungen und die Betreuungsvereinbarung angeht.

Außerdem wird ein beratendes Mitglied in den Fakultätsrat entsendet.

Weiterhin koordiniert der Vorstand nicht nur die Zusammenarbeit mit den anderen Konventen der Universität sowie anderen landesweiten Konventen, sondern auch mit anderen Gremien, Organen und Kommissionen der Fakultät. Er koordiniert die Beteiligung des Konvents an allen die Doktoranden_Doktorandinnen betreffenden Fragen, wie beispielsweise in Bezug auf die Graduiertenakademie, Graduiertenkollegs, Hochschuldidaktik, die Graduiertenförderung, die Gestaltung von strukturierten Promotionsprogrammen, die Vereinbarkeit von akademischer Mitarbeit und Promotion und die Arbeitsbedingungen von Doktoranden_Doktorandinnen an der Universität.

Der Vorstand entsendet ein Mitglied in einen gemeinsamen Arbeitskreis der Vorstände der Konvente aller Fakultäten. Dieser Arbeitskreis hat den Zweck, die Arbeit der einzelnen Konvente aufeinander abzustimmen und durch gegenseitige Absprache und Beratung zu fördern.

Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppen werden vom Vorstand zur Übernahme bestimmter Aufgaben eingerichtet. Dies können beispielsweise sein: Stellungnahme zu Änderungen der Promotionsordnung oder der Betreuungsvereinbarung, Erarbeitung von Vorschlägen für zukünftige Kurse in der Graduiertenakademie, Verwaltung von Homepage und E-Mails und vieles mehr.