Internationale Forschung und Gäste
Die Philosophische Fakultät überzeugt durch ein internationales Profil, das sich auch in der exzellenten Forschung auf nationaler und internationaler Ebene widerspiegelt. Dabei ist es insbesondere die Vielzahl unterschiedlicher Forschungsgebiete - von der Archäologie bis zu den Kultur- und Regionalwissenschaften, von den Einzelphilologien bis zur Computerlinguistik – die den dynamischen und vielfältigen Charakter der Philosophischen Fakultät ausmacht.
Um den internationalen Charakter der Fakultät aufrechtzuerhalten und den Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der ganzen Welt zu fördern, freuen wir uns sehr über das zunehmende Interesse internationaler Akademikerinnen und Akademiker an einem Aufenthalt an der Universität Tübingen. Dabei hat es natürlich oberste Priorität, unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt an unserer Fakultät zu ermöglichen. Eine umfassende Unterstützung in allen praktischen Fragen des Alltags, z.B. Visum, Wohnungssuche, Kinderbetreuung, bietet Ihnen unser Welcome Center.
Internationale Promovierende
Internationale Netzwerke
"Das Matariki-Netzwerk strebt danach, auf den Stärken ihrer Mitgliedsinstitutionen aufzubauen, um internationale Exzellenz in Forschung und Lehre weiterzuentwickeln und soziale Verantwortung auf lokaler und globaler Ebene zu fördern."
Mission Statement des Matariki-Netzwerks
„Die Guild ist ein neuartiges Netzwerk europäischer Forschungsuniversitäten, das sich dem Ziel verpflichtet fühlt, die Möglichkeiten, die durch die weltweit führende Forschung seiner Mitglieder eröffnet werden, optimal zu nutzen."
aus dem Leitbild Internationalisierung
Teach@Tübingen
Das Stipendium Teach@Tübingen bietet internationalen Doktoranden/innen und jungen PostDocs die Möglichkeit eigene Lehrerfahrung zu sammeln und ihren individuellen Forschungshorizont zu erweitern. Ziel des Programms ist es, die englischsprachige Lehre an der Universität Tübingen auszubauen und internationale Kontakte zu knüpfen.
Bewerbungsfristen
20. Juni Aufenthalt ab April des darauffolgenden Jahres
20. November Aufenthalt ab Oktober des darauffolgenden Jahres