Philosophische Fakultät

Promotion

Kurzhinweise zum Ablauf von Promotionsverfahren an der Philosophischen Fakultät

Grundlage für die Durchführung von Promotionsverfahren an der Philosophischen Fakultät ist deren Promotionsordnung vom 22.02.2011 in der jeweils aktuellen Fassung (aktuell 11.04.2018). For your convenience, this website also provides a legally not binding english translation of the Doctoral Degree Regulations.

Zuständig für alle Entscheidungen, für die in der Promotionsordnung keine besonderen Regelungen getroffen wurden, ist der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät. Vorsitzende des Promotionsausschusses ist die Dekanin.

Ausführlichere Hinweise zu den nachfolgend genannten Verfahrensschritten enthält das Merkblatt zum Promotionsverfahren (Stand 08/2023) für Doktorandinnen und Doktoranden der Philosophischen Fakultät. Sie finden alle genauen Informationen auf der Seite "Schritte zur Promotion" und alle Formulare im Downloadbereich, oben links.

Promotionen in der Philosophischen Fakultät