Uni-Tübingen

Bewerbung und Vorbereitung für internationale Austauschstudierende

Gut vorbereit steht einem schönen und spannenden Austauschsemester nichts im Wege. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu
Bewerbung Unterkunft Visum & Einreisebestimmungen Krankenversicherung Einschreibung

Bewerbung

Unser Online-Bewerbungsverfahren ist nicht kompliziert. Überprüfen Sie aber bitte rechzeitig, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung als Austauschstudierende*r erfüllen, damit Ihre Bewerbung auch erfolgreich ist.

Bewerbung & Zulassung

Bewerben ist sehr einfach! Folgen Sie diesen Schritten:

  1. Prüfen Sie, ob die Universität Tübingen eine Partneruniversität Ihrer Heimatuniversität ist:
    • in Europa: muss Ihr Fachbereich ein gültiges Erasmus-Abkommen mit den Fachbereich in Tübingen haben oder Ihre Heimatuniversität ist ein CIVIS-Partner.
    • außerhalb Europa bzw. der EU (=Overseas) muss Ihre Universität ein gültiges bilaterales Abkommen mit der Universität Tübingen haben.
       
  2. Prüfen Sie Kursangebot/-beschränkungen sowie die Sprachanforderungen, um zu sehen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um als Austauschstudierender nach Tübingen zu kommen.
     
  3. Wenden Sie sich an das International Office Ihrer Heimatuniversität. Ihre Heimatuniversität muss Sie über unser Online-Portal Mobility Online bis zum Ablauf der Nominierungsfrist nominieren. Der Link zum Online-Portal wird allen Partneruniversitäten zur Verfügung gestellt. Der Nominierungszeitraum für Ihre Heimatuniversität ist für das
    • Sommersemester 2025:   1. Oktober - 15. November 2024
    • Wintersemester 2024/25: 1. April - 15. Mai 2024
       
  4. Nachdem Ihre Nominierung von uns akzeptiert wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link für das Online-Portal Mobility Online. Sie müssen innerhalb des Bewerbungszeitraums ihre Bewerbung einreichen:
    • Sommersemester 2025:  1. Oktober - 30. November 2024
      • Nominierungsfrist für die Heimatuniversität: 15. November 2024
    • Wintersemester 2024/25: 1. April - 31. Mai 2024
      • Nominierungsfrist für die Heimatuniversität: 15. Mai 2024
         
  5.  Füllen Sie die Online-Bewerbung aus und laden Sie die folgenden Unterlagen hoch: Pass bzw. Personalausweis und ein Passphoto, das für Ihren Studierendenausweis verwendet wird. Je nachdem, was Sie studieren möchten, benötigen wir weitere Bewerbungsunterlagen:
    • Studierende, die an der naturwissenschaftlichen oder medizinischen Fakultät studieren möchten:
      • Transcript of Records
      •  sowie ein Learning Agreement (Erasmus / CIVS) bzw. einen formlosen Studienplan (Übersee) mit den gewünschten Kursen.
        Das Learning Agreement bzw. der Studienplan muss von Ihrem academic advisor an der Universität Tübingen durch Unterschrift bestätigt werden; das Learning Agreement muss zusätzlich von Ihnen und ihrer Heimatuniverstiät unterschrieben werden.
      •  Studierende, die an der medizinischen Fakultät studieren möchten: Nachweis des Masern-Immunisierungsstatus
         
    • Sprachnachweis Deutsch für ein Studium in bestimmten Fächern
       
    • Studierende, die zum Forschen kommen: Betreuungszusage eines*r Dozent*in der Universität Tübingen. Der Forschungsaufenthalt sollte mindestens 3 Monate dauern

      Mehr Informationen für Master-Studierende bzw. PhD-Kandidat*innen als Forschungsstudierende
       
  6. Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen überprüfen wir Ihre Bewerbung. Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid als Download in unserer Datenbank. Die Zulassungsbescheide stellen wir für das
    Wintersemester: ab Juni aus
    Sommersemester: ab Dezember aus
    Der Zulassungsbescheid ist nötig für folgende Angelegenheiten:
  7. Informieren Sie sich über die Wohnheimbewerbung und bewerben Sie sich am besten schon zeitgleich mit Ihrer Online-Bewerbung um ein Zimmer. Nachdem Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben, reichen Sie ihn zur Vervollständigung Ihrer Wohnheimbewerbung nach.
     
  8. Wenn Sie vor Semesterbeginn Ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten, können Sie sich zu einem Intensiv-Vorbereitungskurs anmelden.
     
  9. Informieren Sie sich über die Kursangebote in Ihrem Fach. Sie können sich für die Kurse kurz vor Beginn des Semesters anmelden.

Sprachanforderungen

Empfohlene Sprachkenntnisse: Sie sollten über ein B2-Niveau oder höher in der Unterrichtssprache verfügen (Deutsch oder Englisch). Mindestens ein abgeschlossenes B1-Niveau in der Unterichtsprache ist mandatorisch für die Zulassung. Die Niveauangaben beziehen sich auf den 'Common European Framework of Reference for Languages (CEFR)'. Auch wenn Sie nur englischsprachige Kurse besuchen, empfehlen wir für den Alltag Grundkenntnisse in Deutsch. Sie müssen im Allgemeinen keine Sprachzeugnisse bei der Bewerbung einreichen - mit folgenden Ausnahmen. Für

  • Jura (alle Studienlevel), Ethnologie (B.A.), Biochemie / Chemie (B.Sc.) müssen Studierende aller Partneruniversitäten Deutschkenntnisse von abgeschlossenem B1 oder auf B2-Niveau nachweisen.
  • Molekulare Medizin (B. Sc.) / Pharmazie  (B. Sc.) müssen Studierende der Partneruniversitäten aus Übersee Deutschkenntnisse von abgschlossenem B1 oder auf B2-Niveau nachweisen (kein Sprachnachweis für Erasmus- oder CIVIS-Studierende erforderlich).
  • Biologie (1-3. Jahr B. Sc.) müssen Studierende der Partneruniversitäten aus Übersee Deutschkenntnisse von abgschlossenem B1 oder auf B2-Niveau nachweisen. Biologie B. Sc. Studierende im 4. Jahr oder im 1./2. Jahr M. Sc. aus Übersee müssen keinen Sprachnachweis erbringen. Generell ist kein Sprachnachweis für Erasmus- oder CIVIS-Studierende erforderlich (alle Studienniveaus).

Die Abteilung Deutsch als Fremdsprache bietet intensive Vorbereitungskurse vor Semesterbeginn. Auch während des Semesters gibt es ein großes Angebot an Deutschkursen auf verschiedenen Sprachniveaus, in der Regel ab A2 Niveau:

Kursangebot

Auf unserer Seite Kurse für Austauschstudierende finden Sie detaillierte Informationen zum Kursangebot der Universität Tübingen: Beachten Sie dabei bitte die Zugangsbeschränkungen in naturwissenschaftlichen bzw. medizinischen Fächern.

Semestergebühren & Lebenshaltungskosten

Semestergebühren

Als Austauschstudierende*r müssen Sie

  • keine Studiengebühren & keine Verwaltungsgebühr / Semester zahlen
  • einen Sozialbeitrag in Höhe von 96,80€  / Semester (ab Sommersemester 2025: 119,80€) zahlen; dieser fällt im ersten Semester bei der Immatrikulation, danach bei der Rückmeldung an. Der Sozialbeitrag wird von allen Studierenden der Universität Tübingen gezahlt und unterstützt Services für Studierende wie Cafeterien und Beratungsangebote.

Für einige Austauschstudierende kommen monatlichen Kosten für die Krankenversicherung hinzu.

Lebenshaltungskosten

Durchschnittlich geben Studierende in Deutschland pro Monat 842 € (Stand: 2023) für Miete, Ernährung, Kleidung, Versicherungen, Lernmittel, Telekommunikation/-Gebühren und Freizeitgestaltung aus. Dazu kommt der Sozialbeitrag pro Semester. Detallierte Angaben zu den Lebenshaltungskosten mit Beispielen für Lebensmittelpreise finden Sie auf den Websiten

Unterkunft

Für die Austauschstudierenden steht ein Zimmerkontingent in den Studierendenwohnheimen zur Verfügung. Für diese Zimmer ist eine Extra-Bewerbung notwendig.

Studierendenwohnheime

Die Wohnheime werden vom Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim, unserer Partnerorganisation verwaltet; die Universität selbst besitzt keine Wohnheime. Für Austauschstudierende ist eine bestimme Zimmeranzahl reserviert. Wenn Sie sich fristgerecht beim Studierendenwerk bewerben, sind Ihre Chancen daher gut, eines dieser Zimmer für Austauschstudierende zu bekommen.

Die reservierten Wohnheimzimmer sind möblierte Einzelzimmer mit geteilter Küche sowie geteiltem oder eigenem Bad. Die Wohngruppen, die sich Bäder und Küche teilen, umfassen je nach Wohnheim zwischen 2 und 12 Personen. Ein Internetzugang steht in vielen Wohnheimszimmern zur Verfügung. Die monatliche Miete liegt zwischen 250 und 400 EUR und beinhaltet auch Wasser, Strom und Heizkosten (= "Warmmiete").

Wohnheime in Tübingen

Die Mietverträge für Austauschstudierende sind Semestermietverträge für 6 bzw. 5 Monate und können nicht gekürzt werden:

  • Wintersemester: September bis Februar; Verlängerung für März nach Rücksprache möglich
  • Sommersemester: März bis Juli; Verlängerung für August, nach Rücksprache auch für September möglich
  • Bei einer Zulassung für 2 Semester wird der Mietvertrag für 2 Semester ausgestellt (z.B. Sept.- Juli oder März - Feb.)
  • Die Mietkaution in Höhe von 600 Euro wird vor dem Einzug fällig

Der Bewerbungszeitraum für einen Wohnheimsplatz ist für das

  • Wintersemester:     1. April - 31. Mai
  • Sommersemester:  1. Oktober - 31. Dezember

Online-Bewerbung Wohnheimzimmer

Sie können sich bereits dann bewerben, wenn Sie noch keinen Zulassungsbescheid erhalten haben. Diesen können Sie nach der Zulassung einreichen.

Zeitnah nach dem 31. Mai / 31. Dezember informieren wir das Studierendenwerk über die Austauschstudierenden, die ein Zimmer benötigen. Sie können sich auch nach diesen Terminen beim Studierendenwerk für ein Zimmer bewerben: Die Chancen bei einer späten Bewerbung sind jedoch nicht so hoch wie bei einer rechtzeitigen. Und wenn Sie sich auf eine Wohnung statt auf ein reserviertes Einzelzimmer aus dem Kontingent für Austauschstudierende bewerben, sinken ebenfalls Ihre Chancen, ein Unterkunftsangebot zu erhalten.

Wenn Sie  4 - 6 Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit kein Zimmer im Wohnheim erhalten haben, kontaktieren Sie bitte unser Housing Team zur Unterstützung, um ein Zimmer auf dem privaten Wohnungsmarkt zu finden.

Privater Wohnungsmarkt

Da der private Wohnungsmarkt in Tübingen sehr angespannt und Wohnen in Tübingen teuer ist, empfehlen wir internationalen Austauschstudierenden generell, sich auf ein Wohnheimszimmer zu bewerben. Falls Sie aber kein Zimmer im Wohnheim bekommen oder möchten, müssen Sie auf dem privaten Wohnungsmarkt nach einem Zimmer suchen: Informieren Sie sich dafür bitte auf der Website des Housing Teams und kontaktieren Sie zur Beratung das Housing Team unter  housingspam prevention@zv.uni-tuebingen.de.

Bei bekannten Online-Platformen wie www.wg-gesucht.de, www.kleinanzeigen.de nimmt die Anzahl der Scam-Angebote zu. Bitte überweisen Sie vorab niemals Geld und senden Sie keine Scans von Ihrem Ausweis, falls dies von Ihnen gefordert wird. Manche Angebote sind zu gut, um wahr zu sein! 

Bitte lesen Sie auch die guidelines to avoid scams des Housing Teams. Weitere Informationen zu Scam-Angeboten und Fake Ads finden Sie hier. Wenn Sie bei einen Zimmerangebot unsicher sind, kontaktieren Sie bitte housingspam prevention@zv.uni-tuebingen.de: Das Housing Team hilft bei der Prüfung von verdächtigen Angeboten.

Visums- und Einreisebestimmungen

Es hängt von Ihrer Nationalität ab, ob Sie visumsfrei nach Deutschland einreisen dürfen, oder ob Sie ein Visum für das Studium beantragen müssen.

Visumsbefreiung

  1. Studierende aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz benötigen für die Einreise nach Deutschland nur einen gültigen Personalausweis oder vergleichbaren Identitätsnachweis. Es ist kein Visum notwendig.
     
  2. Staatsbürger*innen bestimmer Länder können visumsfrei nach Deutschland einreisen und in Tübingen einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise nach Deutschland beantragen:
    •  Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San  Marino, Südkorea, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika
    •  siehe Punkt 3 und 4 der nächsten Schritte nach der Anreise zur Beantragung einer Aufenthaltserlaub beim Ausländeramt der Stadt Tübignen
    • Die visumsfreie Einreise ist fakultativ: Alternativ können Sie in Ihrem Herkunftsland ein Visum beantragen, siehe dieses FAQ und die Informationen unter Visumspflicht.
       
  3. Ukrainische Staatsbürger*innen: Bitte beachten Sei dieses FAQ: Einreiseinformationen für Ukrainer*innen

Visumspflicht

Alle Nationalitäten, die nicht unter Visumbefreiung genannt sind, müssen vor der Einreise ein Studierendenvisum beantragen. Bitte reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein, dies kann später nicht in ein Studierendenvisum/-Aufenthalterlaubnis umgewandelt werden! Da die Visumerteilung manchmal länger dauern kann, setzen Sie sich bitte bei Erhalt Ihres Zulassungsbescheids mit der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Verbindung und beantragen Sie das Visum rechtzeitig.

Ukrainische Staatsbürger*innen: Bitte beachten Sie dieses FAQ: Einreiseinformationen für Ukrainer*innen

Weiterführende Visumsinformationen finden Sie unter:

Finanzierungsnachweis für Visum /Aufenthaltserlaubnis

Sie müssen bei der Visumsbewerbung aus dem Ausland oder beim Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der Anreise in Tübingen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für das Studium in Deutschland verfügen. Informationen zu der aktuellen Mindestsumme (ab WS 24/25: 992 € pro Monat) und akzeptierten Finanzierungsnachweisen von den deutschen Behörden finden Sie unter

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule verpflichtend. Hier finden Sie Informationen, wie Sie Ihren aktuellen Versicherungsstatus bestätigen lassen oder wie Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen können.

Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung

Voraussetzung für die Immatrikulation ist, dass Sie ausreichend krankenversichert sind und Ihr Versicherungsstatus von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse dem Studierendensekretariat der Universtität Tübingen bestätigt wird. Dieses digitale Bestätigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist auch dann notwendig, wenn Sie keine deutsche Krankenversicherung benötigen, da Ihre derzeitige gesetzliche Versicherung aus Ihrem Heimatland in Deutschland gültig ist oder Sie in Deutschland privat krankenversichert sind.

Wenn Sie in Ihrem Heimatland nicht krankenversichert sind oder eine zusätzliche Versicherung für die Dauer Ihres Studiums hier in Deutschland benötigen, können Sie sich entweder bei einer deutschen gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse versichern.

  Zusammen mit Ihrem Zulassungsbescheid senden wir Ihnen Informationen zu Krankenversicherungen und Anbietern in Tübingen und erklären wie das Verfahren zur digitalen Bestätigung Ihres Krankenversicherungsstatus an das Studierendensekretariat der Universität Tübingen funktioniert.

1. Studierende aus der EU oder einem der EU assoziierten Staat

Wenn Sie aus einem EU-Land, einem EWR-Land, der Schweiz oder einem Land mit einem gegenseitigen Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland kommen, bleiben Sie in dem Land krankenversichert, in dem Sie studieren, und sind von der Krankenversicherungspflicht in Deutschland befreit.

  1. EU, EWR, Schweiz: Damit eine gesetzliche deutsche Krankenkasse die Versicherungsbestätigung ausstellen kann, benötigt sie Ihre Krankenversicherungskarte, die EHIC.
     
  2. Grossbritannien: Damit eine gesetzliche deutsche Krankenkasse die Versicherungsbestätigung ausstellen kann, benötigt sie Ihre Krankenversicherungskarte, die GHIC.
     
  3. Länder mit einem Sozialversicherungsabkommen: Bitte reichen Sie das entsprechende Formular Ihrer gesetzlichen Versicherung im Heimatland bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse ein:
    • Bosnien-Herzegowina: BH 6
    • Serbien: DE 111 SRB
    • Türkei: A/T 11

2. Studierende ohne Krankenversicherung oder mit unzureichendem Krankenversicherungsschutz

Liegt keine Krankenversicherung vor oder ist sie ungenügend, haben Sie folgende Optionen:

  1. Wir empfehlen Ihnen, sich bis zum 30. Lebensjahr bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse als Studierende*r zu versichern. Kosten pro Monat: ca. 120 EUR
    Für Studierende ab 30 Jahren Sie müssen eine private Krankenversicherung abschließen.
     
  2. Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden (alle Altersstufen), beachten Sie bitte, dass jede Krankenkasse ein anderes Leistungsspektrum anbietet.
    • Informieren Sie sich bitte vor Abschluss einer privaten Versicherung gründlich: Sehr preiswerte (private) Krankenversicherungen decken oft wichtige Leistungen nicht ab.
    • Ebenfalls können Sie nicht zurück in die gesetzliche studentische Krankenversicherung, wenn Sie sich einmal für eine private entschieden haben.

Einschreibung

Immatrikulation / Einschreibung bedeutet, dass Sie offiziell ein studentisches Mitglied der Universität Tübingen werden und hier studieren dürfen. Als Austauschstudierende*r werden Sie für einen befristeten Studienaufenthalt von in der Regel  1-2 Semestern immatrikuliert. 

Einschreibungsverfahren

Durch die Immatrikulation erhalten Sie den offiziellen Status einer*s Studierenden der Universität Tübingen. Damit verbunden sind die Möglichkeit, sich für Kurse anzumelden sowie die Nutzung Ihres Studierendenausweis und der Datenbanken der Universität mit Ihren Log-In Daten.

Für den Online-Antrag auf Immatrikulation in ALMA, dem zentralen Portal der Universität, brauchen Sie einen Code, der Ihnen rechzeitig vom Incoming Team mitgeteilt. wird. Ebenfalls erhalten Sie eine detaillierte Anleitung zur Immatrikulation in ALMA. Bitte starten Sie den Immatrikulationsantrag erst, wenn Sie den ALMA Code und die Anleitung für Austauschstudierende erhalten haben!

Wenn Sie zwei Semester an der Universität Tübingen verbringen, müssen Sie sich vor Beginn des zweiten Semesters nicht erneut immatrikulieren sondern rückmelden.