Bewerbung und Zulassung
Für zulassungsbeschränkte* grundständige Studiengänge (z.B. Bachelor, Staatsexamen, Bachelor of Education) bewerben Sie sich zunächst. Dies erfolgt über einen sogenannten "Antrag auf Zulassung". Wenn Sie im zulassungsfähigen Bereich eines Studiengangs sind, erhalten Sie eine Zulassung und können sich mit dem Zulassungsbescheid innerhalb der darauf genannten Frist bei uns einschreiben/immatrikulieren. Wenn Sie bereits bei uns eingeschrieben sind, können Sie sich mit dem Zulassungsbescheid "umschreiben". Ob Sie im zulassungsfähigen Bereich sind, richtet sich nach Ihren Noten und ggf. weiteren notenverbessernden Leistungen sowie nach Ihren Mitbewerber*innen. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden im Haupt- und ggf. später folgenden Nachrückverfahren besetzt.
Bei grundständigen Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung an Plätzen stellen Sie ebenfalls einen "Antrag auf Zulassung", sofern Sie nicht bereits bei uns immatrikuliert sind. Wenn Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung und ggf. die nötigen Sprachkenntnisse für den gewünschten Studiengang nachweisen, werden Sie innerhalb von maximal drei Tagen automatisch zugelassen, sodass Sie sich innerhalb kürzester Zeit immatrikulieren können. Ihre Bewerbung ist unabhängig von Ihren Mitbewerber*innen, da die Platzanzahl dieses Studienangebots nicht beschränkt ist.
Vor dem Bewerbungsprozess finden Sie alle wichtigen Informationen auf unserer Website, hier beginnend.
Internationale Bewerber*innen informieren sich über ggf. abweichende Verfahren bitte hier.
* zulassungsbeschränkt bedeutet, dass nur eine gewisse Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht. Ob Ihr gewünschter Studiengang eine Zulassungsbeschränkung hat, sehen Sie im Verzeichnis der Studiengänge.
Einschreibung/Immatrikulation
"Einschreibung" und "Immatrikulation" bedeutet dasselbe: dass Sie studentisches Mitglied der Universität werden.
In zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge können Sie sich nur einschreiben, wenn Sie einen Zulassungsbescheid hierfür erhalten haben.
In grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung an Plätzen können Sie sich als Bewerber*in mit Deutscher Staatsangehörigkeit ohne Zulassungsbescheid einschreiben.
Alle Informationen rund um die Immatrikulation finden Sie hier.