Glossar
alma
Das alma-Portal ist ein umfassendes Softwaresystem und bietet zahlreiche Funktionen für Bewerbende, Studierende und Mitarbeitende.
Das alma-Portal enthält insbesondere folgende Bereiche für Bewerbende:
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Bewerbungs-, Zulassungs- und Immatrikulationsverwaltung
und für Studierende:
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Studiumsorganisation, Lehrveranstaltungsmanagement und Prüfungsverwaltung
Hier gelangen Sie zum alma-Portal.
Ausschlussfrist
Ausschlussfrist meint den Tag, bis zu dem ein Antrag gestellt werden kann.
Zum Beispiel können Sie sich hier über die Bewerbungsfristen informieren.
Die Ausschlussfrist für die Immatrikulation kann dem Zulassungsbescheid entnommen werden.
Beurlaubung
Bitte informieren Sie sich hier.
Definition Bewerbung/Zulassung
Bitte informieren Sie sich hier.
Definition Einschreiben und Immatrikulieren
Bitte informieren Sie sich hier.
Grundständige/Weiterführende Studiengänge
Der Abschluss eines grundständigen Studiengangs führt zur Erlangung eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (zum Beispiel: Bachelor oder Staatsexamen). Nachdem ein grundständiger Studiengang erfolgreich abgeschlossen wurde, können weiterführende Studiengänge (in der Regel Masterstudiengänge) absolviert werden.
Hochschulstart/DoSV
Bitte informieren Sie sich hier.
Hochschulzugangsberechtigung
Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung, um an der Universität Tübingen studieren zu können. Bitte informieren Sie sich hier über die Hochschulzugangsberechtigung allgemein.
Sie können sich hier über Besonderheiten zur Bewerbung, je nach dem, welche Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel: Fachhochschulreife) Sie vorweisen können, informieren.
Krankenversicherung
Bitte informieren Sie sich hier.
Kombinationsstudiengang
Bei einem Kombinationsstudiengang erfolgt die Bewerbung und Einschreibung für ein Haupt- und ein Nebenfach (zum Beispiel: Bachelor Haupt- und Nebenfach, Bachelor of Education, Master of Education).
Kompaktstudiengang
Bei einem Kompaktstudiengang erfolgt die Bewerbung und Einschreibung nur für ein Fach (das Hauptfach).
Zum Beispiel: Monobachelor, Staatsexamen, Master
Losverfahren
Bitte informieren Sie sich hier.
Nachrückverfahren
Bitte informieren Sie sich hier.
Numerus Clausus/NC-Grenzrang
"Numerus clausus" (lat. = "geschlossene Anzahl") bedeutet, dass für einen Studiengang nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht.
Weitere Informationen zu Verfahrenswerten/Grenzwerten der vergangenen Wintersemester finden Sie hier.
Semesterbeitrag
Bitte informieren Sie sich hier.
Spezielle Bewerbungen
Bitte informieren Sie sich hier.
Verfahrensnote
Hinsichtlich der Vergabe von Studienplätzen wird nach dem entsprechenden hochschuleigenen Auswahlverfahren eine Verfahrensnote aus der HZB-Durchschnittsnote sowie eventuellen Notenvorteilen errechnet.
Hier können Sie sich über die Voraussetzungen einzelner Studiengänge informieren.
Vergabeverfahren
Unter Vergabeverfahren versteht man in der Regel den Prozess, durch den die zur Verfügung stehenden Plätze von zulassungsbeschränkten Studiengängen an geeignete Bewerbende vergeben werden. Hierzu wird pro Fach eine Rangliste erstellt und entlang der Rangliste zugelassen.
Wartesemester
Wartesemester sind Semester, die nach Erlangung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung entstehen, wenn Sie nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren.
Ein Kalenderjahr beinhaltet zwei Wartesemester, das Sommer- und das Wintersemester.
Die maximal anrechenbare Anzahl an Wartesemestern beträgt sieben. Darüber hinausgehende Wartesemester werden nicht berücksichtigt.
Zulassungsfreie/zulassungsbeschränkte Studiengänge
In zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich direkt, das heißt ohne vorhergehende Bewerbung, über alma einschreiben.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:
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Ausländische Bewerber/innen müssen sich erst bewerben und erhalten dann ein Zulassungsangebot oder nicht
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Bewerbungen für Masterstudiengänge: Sie müssen sich auch für zulassungsfreie Masterstudiengänge zunächst bewerben. Die Bewerbungsfristen können Sie hier einsehen.
Bei zulassungsbeschränkten Fächern ist eine Bewerbung über alma vor der Einschreibung erforderlich. Eine Einschreibung kann erst erfolgen, wenn Sie einen Zulassungsbescheid, also einen zugeteilten Platz, bekommen haben.
Ob ein Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, können Sie dem Studiengangsverzeichnis entnehmen: