Die Lebenswirklichkeit des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Menschen ist durch die Religion geprägt. Für die Ausübung und Repräsentation des gelebten Glaubens bedurfte es bestimmter „Orte des rituellen Handelns“ wie Kirchen, Bestattungsplätze sowie „Objekte des Glaubens“ wie Goldblattkreuze, Taufbecken und Sepulkralkultur im allgemeinen, die ihrerseits bei der Ausübung religiöser Riten zum Einsatz gekommen sind. Sowohl die Orte als auch die Objekte mussten für den religiösen Gebrauch innerhalb der Gesellschaft rituell aufgeladen werden, wobei der rituellen Handlung dabei eine wesentliche Bedeutung bei der Konstruktion und Wahrnehmung symbolischer Objekte und Orte zukam. Zugleich übte der Ritus dabei eine gemeinschaftsstiftende Funktion aus. Als Resultat konstituiert sich ein religiöses Gedächtnis, das im Umkehrschluss die Macht bestimmter Objekte oder Orte bekräftigte.
Dieses religiöse Gedächtnis umfasste im kollektiven Bewusstsein der Zeit - und damit gegensätzlich zu unserer heutigen säkularisierten Wahrnehmung – auch alle innerweltlichen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Wechselseitig modifizierten die sich verändernden innerweltlichen Ansichten, Handlungsweisen und Überzeugungen den Inhalt des Religiösen Gedächtnisses und damit auch die Objekte und Orte des rituellen Handelns.
Bei ihrer Interpretation sind daher wesentlich mehr Einflusssphären zu untersuchen, die mit Hilfe interdisziplinäre Ansätze aus frühgeschichtlicher Archäologie, archäologischer Mittelalterforschung, Kunstarchäologie, Kunstgeschichte und Geschichte sowie der historischen Anthropologie erfasst und dargelegt werden sollen.
Auf dieser Grundlage basieren die folgenden Dissertationsprojekte, welche die Macht des Objektes respektive des Ortes und ihrer Wirkung auf das religiöse Gedächtnis untersuchen:
Das Promotionsvorhaben hat das Ziel, den komplexen Vorgang der Christianisierung der Alemannen in der Zeit zwischen dem ausgehenden 6. und beginnenden 8. Jh. auf Basis der archäologischen Quellen mehrdimensional zu erfassen.
Im Mittelpunkt steht dabei die kontextgebundene Aufnahme und Untersuchung der sogenannten Goldblatt- oder Folienkreuze aus den Grabzusammenhängen im Bereich der ‚Alamannia‘ und der langobardisch-italienischen Region. Die Gegenüberstellung der Befunde dieser Regionen soll den oftmals von der Forschung betonten starken Einfluss des Frankenreichs auf die Missionierung relativieren und weiteren Interpretationsmöglichkeiten Raum geben.
Die Betrachtung dieser spezifischen „Objekte des Glaubens“ in ihrer Vergesellschaftung mit den weiteren Grabbeigaben des jeweiligen Individuums, gestattet es, kulturgeschichtliche und soziologische Aspekte in die Analyse des Fundgutes einzubeziehen. Ohne das bisher übliche Herauslösen prunkvoller Einzelstücke aus ihrem Kontext werden erstmals möglichst viele soziale Schichten der alemannischen Gesellschaft unvoreingenommen einbezogen.
Ein weiterer Erkenntnisgewinn liegt in der Herausarbeitung der jeweiligen kulturgeschichtlichen Bedeutungs- und Wirkungsebenen des gesamten Beigabenensembles sowie der einzelnen Gegenstände. Nicht alle Objekte haben dieselbe Aussagekraft – werden einzelne doch speziell für die Nutzung innerhalb einer rituellen Handlung hergestellt und (einmalig) verwendet, während andere nur für die persönliche Verwendung mit einer stark eingeschränkten Außenwirkung dienen. Die Erfassung der Grabbeigaben mit „religiöser“ Symbolik und die erneute Betrachtung ihrer Ikonographie und Ornamentik auf Basis aktueller Untersuchungen erweitert das Spektrum ihrer oben genannten kulturgeschichtlichen Bedeutungs- und Wirkungsebenen. Fürderhin ergänzt sie die bisherigen Ergebnisse zur Fragestellung, wie weit die interpretatorische Belastbarkeit des archäologischen Materials reicht, um Aussagen zur religiösen Überzeugung seines ehemaligen Besitzer zu treffen.
Die Gegenüberstellung der geschlechter- und altersbezogenen Nutzung der „Objekte des Glaubens“ sowie die Betrachtung, ob eine unterschiedliche Ausstattung, bzw. Verfügbarkeit derselben innerhalb verschiedener sozialer Gruppen festzustellen ist, erlaubt es, die Akteure und Glaubensträger wie -vermittler detaillierter zu bestimmen, und die regionale wie zeitliche Laufrichtung der Christianisierung innerhalb der ‚Alamannia‘ herauszuarbeiten.
Eine Ausgangsthese des Promotionsvorhabens ist, dass Taufbecken im 12. und 13. Jahrhundert durch einen zentralen Standort direkt der Gemeinde zugänglich gewesen sind und so zur didaktischen Vermittlung von Inhalten verwendet wurden. Zunächst sollten die komplexen Glaubensvorstellungen zur Taufe ebenso vermittelt werden wie die Bedeutung der übrigen Weihhandlungen. Zudem wurden im Taufritus Glaubensansätze des Christentums, in das eingetreten wird, und Informationen zum Nicht-Christlichen, welches mit der Taufe hinter sich gelassen werden sollte, ebenso vermittelt. Konstituierend ist dabei die Vorstellung, dass der Taufakt als religiöser und politischer Herrschaftswechsel verstanden worden ist. Die im Ritus angewendete, aus dem Lehensrecht übernommene Terminologie des Taufgelöbnisses stellt hierbei ein Zeugnis dar. Die inhaltliche Verständlichkeit des Vorganges ist für einen solchen rechtlich verbindlichen Willensakt (Taufeid) entscheidend. Im Medium des Taufbeckens können so Vermittlungsprozesse von Wissen angeführt werden, denen gezielte Aneignungs- und Umdeutungsprozesse zugrunde liegen. In einfacher Form werden dabei komplexe Assoziationen älterer Wissensbestände wiedergegeben, umgedeutet oder abgewertet.
Die inhaltliche Verständlichkeit des Vorganges ist für einen solchen rechtlich verbindlichen Willensakt (Taufeid) entscheidend. Im Medium des Taufbeckens können so Vermittlungsprozesse von Wissen angeführt werden, denen gezielte Aneignungs- und Umdeutungsprozesse zugrunde liegen. In einfacher Form werden dabei komplexe Assoziationen älterer Wissensbestände wiedergegeben, umgedeutet oder abgewertet. Die Gründe und der Vorgang dieser Prozesse bilden die Fragestellungen des vorliegenden Promotionsvorhabens. Ziel ist eine kontextbezogene kulturanthropologische Gesamtanalyse des Taufbeckens als Realie einer materiellen Kultur des Ritus. In diesem Zusammenhang sollen das Offenbarungswissen und das religiösen Gedächtnis in ihrem Verhältnis zum Ausformungsprozess solcher Realien mit einbezogen werden. Die Bedeutung der Taufe und ihrer Liturgie im archäologischen Befund, in ethnologischen Initiationsmodellen, in Schriftquellen und in theologischen Diskursen ist zudem ebenso von Bedeutung wie das Aufzeigen und Verstehen nicht-christlicher Elemente, die auf Grund der Funktion als Bedeutungsträger (kollektives Gedächtnis, genealogischer Verweis) in den christlichen Kanon übernommen wurden und so möglicherweise auch beeinflussend auf das Selbstbild des Christentums wirkten. Aus diesem Grund soll untersucht werden, welche Formen des Wissens – auch über den Inhalt der Taufe hinaus – vermittelt worden sind und welche Prozesse von Annahme, Umdeutung und Abgrenzung festzuhalten bleiben.
„Graduiertenkolleg Religiöses Wissen“
Das geplante Dissertationsprojekt möchte sich mit den Veränderungen und Ausprägungen der Sepulkralkultur im weitesten Sinne durch Reformation und Konfessionalisierung in einem interdisziplinären und interregionalen Rahmen, der zwischen der Mitte bzw. der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis in die Zeit um 1700, in einem Teil des oberdeutschen Sprachraumes in Gestalt der alten Diözesen Konstanz, Augsburg und Chur verortet ist, beschäftigen. Neben vorrangig Schrift- und Bildquellen soll auch die materielle Kultur berücksichtigt werden. Kunstgeschichtliche und archäologische Quellen sollen hierzu ebenso einbezogen werden, wie der Umgang mit dem Tod bzw. ganz real mit den Toten innerhalb von Stadt- und Siedlungstopographien.
Speziell die Aufgabe der aus dem Mittelalter tradierten innerstädtischen Bestattungsplätze und die Anlage außerstädtischer Gottesäcker mit all ihren religiös-konfessionellen, sozialen, politischen und mentalitätsgeschichtlichen Implikationen sollen dabei fokussiert und damit der Wandel der Friedhofskulturen und Bestattungssitten näher erforscht werden. Die sich dabei stellende zentrale Frage kreist um die Gewichtung der religiös-konfessionellen und profanen Motivationen innerhalb dieser Vorgänge.
Insbesondere der Reformation wird eine wichtige Schlüsselrolle innerhalb dieser Vorgänge attestiert. So propagierte beispielsweise Martin Luther das Begräbnis extra muros und zwar nicht nur aus theologischen Gründen, sondern primär aus medizinischen. Die Ablehnung der Heiligenverehrung, des Reliquienkultes und des Fegfeuers durch die Reformatoren implizierte zugleich die Wirkungslosigkeit des Fürbittgebetes für die als „Arme Seelen“ bezeichneten Verstorbenen und machte Seelmessen, Jahrtage und jedwede materielle Aufwendungen für das Seelenheil der eigenen wie auch einer anderen Person, obsolet. Eine Bestattung in oder an der Kirche verlor damit ihre theologische Fundierung.
Wie wirkte sich dies auf die Gestaltung der Friedhöfe und das Bestattungswesen aus und wurde auch auf diesem Feld eine „unsichtbare Grenze“ wirksam oder aber eine visuell und real manifestierte Trennlinie zwischen den Konfessionen deutlich? Sind hier charakteristische Merkmale nachweisbar, die typisch für die jeweilige Konfessionskultur und das damit verbundene religiöse Wissen über das Jenseits sind? Wurden die Bestattungsplätze nun jenseits aller religiösen Verbundenheit mit den Toten nach rein pragmatischen Gesichtspunkten angelegt und ergeben sich hier konfessions-spezifische Muster?
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