Gutachten für ein Auslandsstudium
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Gutachtenswünsche nur bearbeitet werden, wenn Sie diese mindestens drei Wochen vor Abgabetermin an uns herantragen.
Kalkulieren Sie zudem eventuelle Schließungen des Lehrstuhls und sonstige Ausfallzeiten, welche unter News & Events angekündigt werden, hierbei mit ein.
An das Dezernat für Internationale Angelegenheiten:
Für englischsprachige Gutachten gerichtet an das Dezernat für Internationale Angelegenheiten lesen Sie bitte die folgende Anleitung durch:
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Dezernats für Internationale Angelegenheiten und das dort herunterzuladende aktuelle Formular.
Für Stipendien:
Kontaktieren Sie bitte hierzu frühzeitig den Lehrstuhl.
Bearbeiten Sie vorab bitte das folgende Blatt und bringen Sie dieses zusammen mit Ihren Unterlagen (Lebenslauf, Noten-Transcript) persönlich vorbei:
- Gutachtenmerkblatt (deutsch)